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Feuerwerk
© lukasgojda
Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Landesgremium

Wichtige Infos Pyrotechnikhandel

Lesedauer: 2 Minuten

26.11.2025

Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 neu

Die Unterlagen von Herrn Mag. Lukas Brunner vom Bundesministerium WET finden Sie hier

Gemeinsam.Sicher zu Silvester: Umgang mit Feuerwerkskörpern

Die Zusammenarbeit des Pyrotechnikfachhandels mit dem BMI und dem KFV wird auch 2025 weitergeführt. Der Pyrotechnikhandel hat heuer wieder 100.000 Flyer „Silvester feiern! Aber richtig!“ drucken lassen. Die Materialien werden an alle Polizeidienststellen, Bezirksverwaltungsbehörden, Regionalstellen und Unternehmen verteilt und breit gestreut. Das Informieren, die vermehrten Kontrolltätigkeiten der Polizei, sowie die starke mediale Präsenz haben heuer auch wieder erste Ergebnisse gezeigt, um die Flut der illegalen Pyrotechnik zu unterbinden.
Den Gemeinsam Sicher 2025 Flyer zum Ausdrucken finden Sie HIER

Pressekonferenz in Rossauer Kaserne: BMI, Pyrotechnikfachhandel und KFV präsentieren unsere GEMEINSAM.SICHER Sicherheitskampagne

Innenminister Gerhard Karner hat heuer wieder für Anfang Dezember in die Rossauer Kaserne in Wien eingeladen, um angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels vor illegalen Feuerwerkskörpern zu warnen und den neuen "Gemeinsam.Sicher 2025"-Informationsflyer zu präsentieren.
Im Vorfeld des Jahreswechsels wird man wieder verstärkt an den Grenzen kontrollieren, insbesondere zu Tschechien. Dazu ist es insbesondere wichtig die Jugendlichen über die Gefahren von Kugelbomben und Feuerwerkskörpern aufzuklären.
Unser Bundesobmann Dieter Funke (WKO), der Branchensprecher des Pyrotechnikfachhandels Thomas Köchl und Innenminister Mag. Karner werden gemeinsam mit Herrn Schimanofsky vom Kuratorium für Verkehrssicherheit, nochmals das Thema Sicherheit und den richtigen Umgang mit Feuerwerksartikeln betonen.
Wir berichten im Dezember Newsletter über die in der Rossauer Kaserne abgehaltene Pressekonferenz!

14 Punkte – Umgang mit Feuerwerkskörper

Auf Wunsch der Landespolizeidirektionen haben wir mit Unterstützung von Experten aus der Branche eine Unterlage für den Umgang mit Blindgängern erstellt.
Um Konsumenten darüber aufzuklären, wie verwendete Feuerwerksartikel, als auch Blindgänger, zu entsorgen sind, bitten wir Sie diese Unterlage an Ihre Kunden weiterzugeben oder auszuhängen!
Download

NEUE Merkblätter Pyro-Lagerverordnung: Lagerung unter vereinfachten Bedingungen

Ergänzend zu den bereits veröffentlichten Folien wurden seitens Wirtschaftsministeriums (BMWET) weitere praktisch-relevante Auslegungen der einschlägigen Normen der Pyro-LV 2023 für unsere
Mitglieder erstellt. Insbesondere haben wir gemeinsam mit dem BMWET, die Kleinmengenregelung bis 300 kg NEM, im Sinne § 14 Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023, nochmals präzisiert.
Die Merkblätter sind HIER abrufbar, unter „Lagerung und Gefahrguttransport“

Öffnungszeiten Silvester 2025

Am Sonntag, den 28.12.2025, gilt generelles Verkaufsverbot für Pyrotechnikhändler. Für dieses Jahr ist keine Sonderregelung vorgesehen (das letzte Mal, wo Silvester an einem Sonntag fiel, war das Jahr 2023). In ausgewiesenen Tourismusgebieten bestehen nach wie vor Ausnahmen betreffend Sonntagsöffnungszeiten
Am 31. Dezember dürfen Verkaufsstellen von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr offengehalten werden. „Silvesterartikel“, dürfen in der Silvesternacht gem. Öffnungszeitengesetz noch bis 20 Uhr verkauft werden. „Silvesterartikel“ wären höchstens F1 und F2 Artikeln (Angaben ohne Gewähr).
Mehr Informationen über die Weihnachts- und Silvesteröffnungszeiten: HIER
Mehr zu Öffnungszeiten im österreichischen Handel und abweichenden Regelungen: HIER

Weitere Informationen
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