Energiehandel, Fachgruppe

Spritpreistransparenzdatenbank

Preistransparenzgesetz

Lesedauer: 1 Minute

2012 sind das Preistransparenzgesetz sowie die entsprechende Umsetzungsverordnung in Kraft getreten, welche alle Tankstellenbetreiber in Österreich verpflichtet, Preisänderungen bei Superbenzin 95 und Dieselkraftstoff zu melden und jeweils umgehend in die neue Preistransparenz-Datenbank einzutragen. Die Energie-Control Austria wurde mit dem Betrieb der Preistransparenz-Datenbank betraut.

Die E-Control hat die österreichischen Tankstellen über die Verpflichtung und über das Prozedere zur Anmeldung und Preiseinpflege in die Preistransparenz-Datenbank informiert.

Zum Anmeldeformular für Tankstellenbetreiber: Anmeldung

 

HOTLINE - Support der E-Control Austria:

per Email unter support@spritpreisrechner.at

telefonisch unter 0810 10 2554 (Mo - Fr 8:00 bis 16:30)

 

weiterführende Informationen:

BGBl. II Nr. 246/2011 : Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 (i.d.g.F.)

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mitteilung und Meldung von Treibstoffpreisen an die Preistransparenzdatenbank nach dem Preistransparenzgesetz (Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011)


BGBl. II Nr. 484/2010 : Standesregeln für Tankstellenbetreiber (i.d.g.F.)

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen


Stand: 10.03.2023