Zum Inhalt springen
Fahrzeughandel, Landesgremium

Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes

Bestimmte Lesbarkeits- und Schriftgrößenerfordernisse für die Auszeichnung des Grundpreises

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
13.01.2026

Die Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes wurde am 29.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 30.12.2025 in Kraft getreten: BGBLA_2025_I_102.pdf 

Die bedeutendste Änderung ist die Einführung des neuen § 4 Abs 1a der bestimmte Lesbarkeits- und Schriftgrößenerfordernisse für die Auszeichnung des Grundpreises vorsieht. Der Grundpreis ist in einer bestimmten Mindestgröße und in einem bestimmten Größenverhältnis zum Preis der Verkaufseinheit auszuzeichnen.  

Die leichte Lesbarkeit wird nunmehr vermutet, wenn der Verkaufspreis einer Schriftgröße von 8 Millimetern und der Grundpreis einer Schriftgröße von 4 Millimetern entspricht. Sofern der Verkaufspreis größer als 8 Millimeter ist, muss die Auszeichnung des Grundpreises mind. 50% der Schriftgröße des Verkaufspreises entsprechen. Bei digitaler Preisauszeichnung wird die leichte Lesbarkeit des Grundpreises bei einer Schriftgröße von 3,5 Millimetern vermutet. 

Betroffen von der Grundpreisauszeichnung sind zB auch Farben/Lacke und Schmieröle.

Liste jener Produktkategorien, bei denen der Grundpreis auszuzeichnen ist: RIS - Verpflichtung zur Grundpreisauszeichnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.12.2025.

Weitere interessante Artikel
  • Eine Person lehnt seitlich an einem stehenden, schwarzen Motorrad. Die Person hält einen schwarzen Helm in den Händen. Das Motorrad steht auf einem Boden mit großen Fliesen. Im Hintergrund ist ein Gebäude.
    Keine Zufahrtsbeschränkungen für Motorräder, Roller und Mopeds
    Weiterlesen
  • Paragraphen-Symbole schweben und Hand hält Finger darauf, im Hintergrund zeigt sich eine Person in grauem Shirt in der Unschärfe
    Wegweiser durch die wichtigsten Rechtsinfos im Fahrzeughandel
    Weiterlesen