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Handelsagenten, Landesgremium

Kriterien der Selbstständigkeit als Sales Agent

Wann gelte ich als Freiberuflich?

Lesedauer: 1 Minute

05.10.2025

Die Übersicht soll eine Orientierungshilfe geben, welche Kriterien eher für eine selbständige bzw. unselbständige Erwerbstätigkeit sprechen. Es ist in vieler Hinsicht nicht gleichgültig, ob Sie ein Sales Agent mit allen Attributen der Selbständigkeit sind oder Ihr Verhältnis zum Business Partner (vertretenen Unternehmen) einen arbeitnehmerähnlichen Charakter hat.

Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob Versicherungspflicht nach GSVG oder ASVG vorliegt, ist vor allem die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Business Partner, die immer im Einzelfall und in der Gesamtbetrachtung der Kriterien zu prüfen ist.

Achtung

Es kommt immer auf die tatsächlichen Verhältnisse an! Bloße Regelungen im Vertrag, die nicht gelebt werden, nützen nicht!

Was spricht für eine selbstständige Tätigkeit?

  • eigene Betriebsmittel und unternehmerische Strukturen
    • Website
    • Eigenes Logo
    • Dienstnehmer werden beschäftigt
    • Mittel des allgemeinen, täglichen Gebrauchs sind in das Betriebsvermögen aufgenommen (Pkw, Büroeinrichtung, PC-Ausrüstung, sonstige Gebrauchsgegenstände)
    • Werbung
  • Unternehmerrisiko
    • Spesen werden selbst getragen
    • Arbeit auf reiner Provisionsbasis ohne Fixum
  • Gewerbeberechtigung

Dienstvertrag – unselbständige Tätigkeit

Persönliche Abhängigkeit bedeutet die weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit durch die Bindung an:

  • Ordnungsvorschriften
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit
  • das arbeitsbezogene Verhalten
  • Weisung und Kontrollbefugnisse
  • persönliche Arbeitspflicht
  • organisatorische Eingliederung in den Betrieb
  • Vorgabe der Tätigkeit durch Richtlinien
  • Einschränkung der persönlichen Bestimmungsfreiheit durch Kontrollmöglichkeiten

Wirtschaftliche Abhängigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung das Fehlen der Verfügungsmacht über die wesentlichen organisatorischen Einrichtungen und Betriebsmittel. 

Achtung

Ein Dienstverhältnis liegt auch dann vor, wenn die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen.

Für ein Dienstverhältnis sprechen

  • Berichtspflicht
  • Weisungsgebundenheit
  • Konkurrenzverbot
  • keine eigenen wesentlichen Betriebsmittel
  • Festes Gehalt (Fixum)
  • Spesenersatz
  • Dienstzeiten
  • Verfügung über ein Büro beim Unternehmen (=Eingliederung ins Unternehmen)
  • Dienstpläne
  • Meldung von Urlaub und Krankenstand
  • Kein Vertretungsrecht
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