Zum Inhalt springen
Person mit blonden langen Haaren und Brille sitzt ein einem Publikum und applaudiert freudig während weitere Person ringsum sitzen und ebenfalls freudig applaudieren
© Jacob Lund | stock.adobe.com
Papier- und Spielwarenhandel, Landesgremium

Einladung zur Gremialtagung des Landesgremium OÖ des Papier- und Spielwarenhandels 2025

Lesedauer: 1 Minute

16.09.2025

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir laden Sie zur Tagung des Landesgremiums OÖ des Papier- u. Spielwarenhandels ein: 

Termin: Donnerstag, 25. September 2025, 14:00 Uhr 
Ort: WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz, Raum Julius Raab Saal 3

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Gremialtagung vom 26.9.2024
  4. Bericht über den Beschluss zum Rechnungsabschluss 2024 im Dringlichkeitsweg im Zuge der konstituierenden Sitzung des Landesgremiums OÖ des Papier- u. Spielwarenhandels am 24.4.2025, TOP 9
  5. Bericht, Diskussion und Beschlussfassung über die geplante Erhöhung der Grundumlage ab 1.1.2026 

    tagung
    © WKOÖ

  6. Beschluss Voranschlag 2026
  7. Delegierung von Aufgaben an den Gremialausschuss gem. § 65 WKG
  8. Allfälliges 

Jedes Mitglied des OÖ Landesgremiums des Papier- u. Spielwarenhandels kann seine Meinung zur geplanten Grundumlagenerhöhung bis spätestens 9. September 2025 dem Landesgremium mitteilen (am besten schriftlich per E-Mail an papierundspiel@wkooe.at oder per Post an das OÖ Landesgremium des Papier- u. Spielwarenhandels der WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz (§ 61 Abs 2 WKG und § 27 Abs 2 GO).

(Beilage Antrag Grundumlagenerhöhung im Downloadbereich) 

Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder des Landesgremiums OÖ des Papier- und Spielwarenhandels. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person schriftlich zu bevollmächtigen. Die erteilte schriftliche, firmenmäßig gezeichnete Vollmacht ist beim Einlass zur Sitzung vorzulegen. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder (Stimmrechtsübertragung) ist nicht zulässig.

 

Wir ersuchen aus organisatorischen Gründen um Anmeldung bis spätestens 25. September 2025 an papierundspiel@wkooe.at.

Weitere interessante Artikel