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Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen und Schaffung klarer Regelungen für Teambuildingmaßnahmen

Antrag des SWV an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 9. Juni

Lesedauer: 3 Minuten

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Aktualisiert am 09.06.2026

Begründung: 

Betriebsveranstaltungen stärken Motivation und Zusammenhalt

Betriebsfeiern, Betriebsausflüge und gemeinsame Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Betriebsklimas, zur Motivation der Mitarbeiter:innen und zur langfristigen Mitarbeiterbindung.

Insbesondere in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels und steigender psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gewinnen Maßnahmen zur Stärkung des Teamzusammenhalts und der Unternehmenskultur immer stärker an Bedeutung.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen investieren bewusst in gemeinsame Aktivitäten, um:

  • die Identifikation mit dem Unternehmen zu stärken,
  • die Kommunikation innerhalb von Teams zu verbessern,
  • die Zusammenarbeit zu fördern,
  • sowie die Mitarbeiterzufriedenheit nachhaltig zu erhöhen.

Die derzeitige steuerfreie Grenze von EUR 365,– trägt den tatsächlichen Kostenentwicklungen jedoch längst nicht mehr Rechnung.

Anpassung an Inflation und gestiegene Veranstaltungskosten

Die Kosten für Gastronomie, Veranstaltungen, Freizeitangebote, Mobilität und Organisation sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen.

Dadurch ist die praktische Nutzbarkeit des bestehenden Freibetrags erheblich eingeschränkt worden. Viele Unternehmen müssen heute bereits bei einfachen Betriebsveranstaltungen zusätzliche steuerpflichtige Kosten in Kauf nehmen.

Eine Anhebung des Freibetrags auf EUR 500,– stellt daher keine übermäßige Begünstigung dar, sondern vielmehr eine notwendige Anpassung an die wirtschaftliche Realität.

Eine zusätzliche automatische Valorisierung würde langfristige Planungssicherheit schaffen und verhindern, dass der Freibetrag erneut über Jahre an realem Wert verliert. 

Teambuildingmaßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutung

Moderne Arbeitswelten verändern sich laufend:

  • hybride Arbeitsmodelle,
  • Homeoffice,
  • dezentrale Teams,
  • steigender Leistungsdruck und
  • zunehmende Herausforderungen bei der Mitarbeiterbindung

machen gezielte Teambuildingmaßnahmen zu einem wichtigen Bestandteil moderner Unternehmensführung.

In der Praxis herrscht jedoch große Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen steuerlich als begünstigte Betriebsveranstaltung oder Teambuildingmaßnahme anerkannt werden.

Oftmals bestehen unterschiedliche Interpretationen bei:

  • Workshops,
  • Outdoor-Aktivitäten,
  • Teamtrainings,
  • Sportveranstaltungen,
  • gemeinsamen Seminaren,
  • Gesundheits- und Präventionsmaßnahmen,
  • oder kombinierten Fortbildungs- und Teamveranstaltungen.

Diese Unsicherheit führt zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit für Unternehmen.

Rechtssicherheit und Bürokratieabbau

Eine klare gesetzliche Definition von steuerlich begünstigten Teambuildingmaßnahmen würde:

  • Rechtssicherheit schaffen,
  • Betriebsprüfungen vereinfachen,
  • Streitfälle vermeiden,
  • Bürokratie reduzieren und
  • Unternehmen die Planung erleichtern

Dabei sollte insbesondere festgelegt werden, dass Maßnahmen steuerlich begünstigt sind, wenn sie überwiegend folgenden Zielen dienen:

  • Förderung des Teamzusammenhalts,
  • Verbesserung der internen Kommunikation,
  • Stärkung der Unternehmenskultur,
  • Gesundheitsförderung,
  • Konfliktprävention,
  • Motivation und Mitarbeiterbindung.

Die gesetzliche Regelung sollte bewusst praxisnah und technologieoffen gestaltet werden, um moderne Formen der Zusammenarbeit ebenfalls zu berücksichtigen.

Positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Die vorgeschlagene Maßnahme stärkt nicht nur die Unternehmen, sondern entfaltet auch positive volkswirtschaftliche Effekte:

  • Förderung regionaler Gastronomie- und Freizeitbetriebe,
  • zusätzliche Wertschöpfung im Tourismus,
  • Stärkung regionaler Dienstleister,
  • Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität,
  • Reduktion von Mitarbeiterfluktuation,
  • Förderung eines gesunden Betriebsklimas.

Insbesondere für KMU bietet eine steuerlich einfache und rechtssichere Lösung einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit.

Zusammenfassung:

Die Erhöhung des steuerfreien Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf EUR 500,– sowie die Schaffung klarer gesetzlicher Regelungen für Teambuildingmaßnahmen sind notwendige und praxisorientierte Schritte.

Sie tragen dazu bei:

  • den sozialen Zusammenhalt in Unternehmen zu stärken,
  • Mitarbeiterbindung zu fördern,
  • Unternehmen administrativ zu entlasten,
  • Rechtssicherheit zu schaffen und
  • die wirtschaftliche Realität angemessen zu berücksichtigen.

Manfred Zaunbauer
© WKOÖ Manfred Zaunbauer, SWV

Antrag

Die Wirtschaftskammer Österreich wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Finanzen, dafür einzusetzen, dass 

  1. der derzeitige steuerfreie Freibetrag für Betriebsveranstaltungen wie Betriebsfeiern, Betriebsausflüge und vergleichbare Mitarbeiter-veranstaltungen von derzeit EUR 365,– pro Mitarbeiter:in und Jahr auf EUR 500,– erhöht wird, 
  2. dieser Freibetrag künftig regelmäßig valorisiert und an die Inflation angepasst wird, 
  3. eine klare, praxistaugliche und rechtssichere gesetzliche Definition geschaffen wird, welche Maßnahmen als steuerlich begünstigte Teambuildingmaßnahmen gelten.

Der Antrag wurde angenommen.