Vereinheitlichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Essensaufwendungen als Betriebsausgabe
Antrag des SWV an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 9. Juni
Lesedauer: 3 Minuten
Begründung:
Derzeitige Rechtslage: komplex, widersprüchlich und praxisfern
Die derzeitigen steuerlichen Regelungen betreffend Essensaufwendungen sind äußerst kompliziert, schwer nachvollziehbar und führen in der Praxis regelmäßig zu Unsicherheiten sowie erheblichem Verwaltungsaufwand.
Aktuell bestehen unterschiedliche steuerliche Behandlungen abhängig davon,
- wer bewirtet wird,
- zu welchem Anlass die Verpflegung erfolgt,
- welcher betriebliche Zusammenhang vorliegt,
- sowie ob der Gesetzgeber die Aufwendungen als „Werbung“, „Repräsentation“ oder „Mitarbeiterverpflegung“ einstuft.
Derzeit gelten insbesondere folgende Regelungen:
a) Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern (§20 Abs. 1 Z3 EstG)
Geschäftsessen sind grundsätzlich nur zu 50 % als Betriebsausgabe abzugsfähig, sofern eine überwiegende betriebliche bzw. werbliche Veranlassung nachgewiesen werden kann.
Der verbleibende Anteil gilt dann steuerlich als nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand
b) Mitarbeiterbewirtung und interne Besprechungen
Verpflegungskosten für Mitarbeiter:innen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Gänze abzugsfähig sein, etwa bei:
- internen Besprechungen,
- Arbeitsessen,
- Schulungen,
- Betriebsveranstaltungen,
- oder außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen.
Die genaue Abgrenzung ist jedoch oft unklar und führt regelmäßig zu Interpretationsspielräumen.
c) Betriebsveranstaltungen und Teambuilding
Im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen gelten wiederum eigene Freibeträge und Sonderregelungen.
Dadurch entsteht ein unübersichtliches Nebeneinander unterschiedlichster steuerlicher Behandlungen.
d) Verpflegung bei Fortbildungen und Seminaren
Auch bei Seminaren, Workshops oder betrieblichen Fortbildungen bestehen unterschiedliche Regelungen abhängig davon, ob:
- Mitarbeiter:innen,
- Kunden,
- externe Vortragende oder
- Geschäftspartner:innen teilnehmen.
Hoher bürokratischer Aufwand für Unternehmen
Die Vielzahl unterschiedlicher Regelungen führt zu:
- erheblichem Verwaltungsaufwand,
- Unsicherheit bei Buchhaltung und Lohnverrechnung,
- häufigen Rückfragen bei Betriebsprüfungen,
- unterschiedlichen Auslegungen durch Finanzbehörden,
- sowie unnötigen Streitigkeiten über die steuerliche Anerkennung.
Unternehmen müssen derzeit oftmals jeden einzelnen Anlass dokumentieren und argumentieren, ob eine Bewirtung „werblich“, „repräsentativ“ oder „betrieblich notwendig“ war.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden dadurch unverhältnismäßig belastet.
Essensaufwendungen sind Teil moderner Unternehmensführung
In der heutigen Wirtschaftswelt sind gemeinsame Essen vielfach integraler Bestandteil unternehmerischer Tätigkeit.
Geschäftsessen dienen:
- der Kundenpflege,
- dem Aufbau langfristiger Geschäftsbeziehungen,
- Verhandlungen,
- Netzwerkpflege,
- Projektbesprechungen und
- Vertrauensbildung.
Ebenso sind Mitarbeiterverpflegung und gemeinsame Teamessen wichtige Instrumente zur:
- Mitarbeiterbindung,
- Motivation,
- Förderung der Unternehmenskultur,
- Kommunikation und
- Zusammenarbeit.
Diese Aufwendungen sind daher keine privaten Luxusausgaben, sondern betriebliche Investitionen.
Forderung nach Vereinfachung und Gleichbehandlung
Die bestehende Unterscheidung zwischen „abzugsfähiger Werbung“ und „nicht abzugsfähiger Repräsentation“ entspricht vielfach nicht mehr den modernen wirtschaftlichen Realitäten.
Eine Vereinheitlichung der Regelungen würde:
- die steuerliche Behandlung vereinfachen,
- Bürokratie reduzieren,
- Rechtssicherheit schaffen,
- Betriebsprüfungen erleichtern und
- Unternehmen administrativ entlasten.
Daher sollen künftig sämtliche betrieblich veranlassten Essensaufwendungen:
- zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig sein,
- sowie den vollen Vorsteuerabzug ermöglichen.
Voraussetzung soll ausschließlich eine nachvollziehbare betriebliche Veranlassung sein.
Stärkung der regionalen Wirtschaft
Eine solche Regelung hätte auch positive wirtschaftliche Auswirkungen:
- Stärkung der Gastronomie,
- Förderung regionaler Betriebe,
- höhere Nachfrage bei Hotels und Veranstaltungsbetrieben,
- Unterstützung des Wirtschaftsstandorts Österreich,
- sowie positive Effekte für Tourismus und Dienstleistungswirtschaft.
Gerade nach den wirtschaftlich herausfordernden vergangenen Jahren ist eine Stärkung dieser Branchen besonders wichtig.
Zusammenfassung:
Die derzeitigen steuerlichen Regelungen für Essensaufwendungen sind komplex, widersprüchlich und verursachen erheblichen bürokratischen Aufwand.
Eine Vereinheitlichung mit voller steuerlicher Absetzbarkeit sämtlicher betrieblich veranlasster Essensaufwendungen würde:
- Rechtssicherheit schaffen,
- Unternehmen entlasten,
- moderne Unternehmensführung anerkennen,
- Bürokratie abbauen und
- die regionale Wirtschaft stärken.
Antrag
Die Wirtschaftskammer Österreich wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung sowie dem Bundesministerium für Finanzen dafür einzusetzen, dass die steuerlichen Regelungen für Essensaufwendungen von Unternehmen vereinheitlicht und vereinfacht werden.
Dabei soll insbesondere erreicht werden, dass sämtliche betrieblich veranlassten Essensaufwendungen künftig zur Gänze als Betriebsausgabe abzugsfähig sind und ein entsprechender Vorsteuerabzug ermöglicht wird.