Erhöhung der steuerfreien Pauschale für Mitarbeitergeschenke und Zulassung des Vorsteuerabzugs
Antrag des SWV an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 9. Juni
Lesedauer: 3 Minuten
Begründung:
Wertschätzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stärken
Gerade in Zeiten des anhaltenden Fachkräftemangels ist die Bindung qualifizierter Mitarbeiter:innen für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Kleine Anerkennungen und Sachzuwendungen stellen eine wichtige Möglichkeit dar, Wertschätzung gegenüber Beschäftigten auszudrücken und die Motivation sowie Identifikation mit dem Unternehmen zu stärken.
Die bestehende steuerfreie Grenze von EUR 186,– entspricht längst nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund der hohen Inflation und der allgemeinen Preissteigerungen hat diese Grenze in den vergangenen Jahren erheblich an realem Wert verloren. Ein Betrag, der früher eine angemessene Aufmerksamkeit ermöglicht hat, reicht heute vielfach nicht mehr aus.
Eine Erhöhung auf EUR 250,– stellt daher eine sachlich gerechtfertigte und wirtschaftlich angemessene Anpassung dar.
Unterstützung insbesondere für KMU und Familienbetriebe
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Familienbetriebe pflegen vielfach eine persönliche Unternehmenskultur und setzen Mitarbeitergeschenke gezielt zur Anerkennung besonderer Leistungen oder zu Anlässen wie Weihnachten, Jubiläen oder Geburtstagen ein.
Gerade diese Betriebe sind jedoch durch steigende Lohnnebenkosten, hohe Energiekosten und zunehmende Bürokratie stark belastet. Eine Anhebung der steuerfreien Grenze schafft hier einen unkomplizierten und praxisnahen Spielraum für betriebliche Anerkennung ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Die Maßnahme würde somit insbesondere den regionalen Mittelstand stärken.
Anpassung an Inflation und Kaufkraftverlust
Die aktuelle Freigrenze wurde seit Jahren nicht in ausreichendem Ausmaß an die Inflation angepasst. Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre haben die Kaufkraft deutlich reduziert.
Eine Erhöhung auf EUR 250,– entspricht daher nicht einer zusätzlichen Begünstigung, sondern vielmehr einer teilweisen Wiederherstellung der ursprünglichen wirtschaftlichen Wirkung der Regelung.
Darüber hinaus wäre eine automatische Valorisierung sachgerecht, um künftig regelmäßige politische Einzelentscheidungen zu vermeiden und Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
Vorsteuerabzug als Gebot der steuerlichen Fairness
Derzeit besteht bei vielen Mitarbeitergeschenken kein oder nur eingeschränkter Vorsteuerabzug. Dies führt in der Praxis zu zusätzlichem administrativem Aufwand sowie zu einer sachlich schwer nachvollziehbaren steuerlichen Benachteiligung.
Mitarbeitergeschenke dienen eindeutig betrieblichen Zwecken:
- Mitarbeiterbindung
- Motivation
- Förderung des Betriebsklimas
- Senkung der Fluktuation
- Stärkung der Arbeitgeberattraktivität
Sie stellen damit einen klaren wirtschaftlichen Unternehmensaufwand dar. Ein Vorsteuerabzug wäre daher systematisch gerechtfertigt und würde insbesondere KMU administrativ entlasten.
Positive wirtschaftliche Effekte
Die vorgeschlagene Maßnahme hätte auch positive volkswirtschaftliche Auswirkungen:
- Stärkung des regionalen Handels
- Zusätzliche Kaufkraft
- Förderung regionaler Anbieter und Dienstleister
- Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität österreichischer Betriebe
- Unterstützung der Mitarbeiterbindung ohne zusätzliche Lohnnebenkosten
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sollten Unternehmen flexible und unbürokratische Möglichkeiten erhalten, ihre Beschäftigten zu unterstützen und zu motivieren.
Zusammenfassung:
Die Anhebung der steuerfreien Freigrenze für Mitarbeitergeschenke auf EUR 250,– sowie die Ermöglichung des Vorsteuerabzugs stellen eine wirtschaftlich sinnvolle, praxisnahe und gerechte Maßnahme dar.
Sie stärkt:
- Mitarbeiterbindung,
- Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe,
- Kaufkraft,
- regionale Wirtschaftskreisläufe und reduziert gleichzeitig bürokratische Belastungen.
Antrag
Die Wirtschaftskammer Österreich wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Finanzen, dafür einzusetzen, dass
- die derzeitige steuerfreie Freigrenze für Mitarbeitergeschenke und Sachzuwendungen von derzeit EUR 186,– pro Mitarbeiter:in und Jahr auf EUR 250,– erhöht wird,
- diese Freigrenze künftig valorisiert und regelmäßig an die Inflation angepasst wird und
- für derartige Mitarbeitergeschenke und Sachzuwendungen der volle Vorsteuerabzug ermöglicht wird.