Senkung der Einbürgerungskosten in Österreich für gut integrierte Menschen aus den EU-Staaten und aus Drittstaaten
Antrag der Grünen Wirtschaft an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 9. Juni
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Eine Senkung der Einbürgerungskosten in Österreich wäre nicht nur sozialpolitisch, sondern auch wirtschaftlich von erheblichem Vorteil. Der aktuelle Kostenrahmen bewegt sich zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Person, wodurch die österreichische Staatsbürgerschaft im europäischen Vergleich zu den teuersten gehört. Diese hohen Gebühren erschweren gut integrierten Menschen aus der EU und aus Drittstaaten den Zugang zu vollen Bürgerrechten und wirken damit auch hemmend auf ihre wirtschaftliche Entfaltung.
Wirtschaftliche Bedeutung niedrigerer Einbürgerungsgebühren
Niedrigere Einbürgerungskosten würden den Standort Österreich im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte und Unternehmer:innen deutlich attraktiver machen. In Deutschland, wo eine Einbürgerung rund 255 Euro kostet, oder in Portugal mit etwa 250 Euro, gelten moderate Gebühren als gezieltes Instrument, um qualifizierte EU-Bürger und Migrantinnen und Migranten langfristig an das Land zu binden. Eine ähnliche Anpassung in Österreich würde Fachkräfte und Unternehmer:innen motivieren, hier dauerhaft zu investieren, Betriebe zu gründen und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies wäre vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) relevant, die in hohem Maß von internationaler Arbeitskraft abhängen.
Integration und Arbeitsmarkteffekte
Hohe Gebühren hemmen die Integration, indem sie den Zugang zu politischen Rechten und gesellschaftlicher Teilhabe an Einkommen koppeln. Zahlreiche Studien des WIFO und der KMU Forschung Austria zeigen, dass Personen mit Migrationshintergrund, die dauerhaft in Österreich leben, überdurchschnittlich oft selbstständig sind und Beschäftigung generieren (dazu gehören auch EU-Bürger:innen). Wird die Einbürgerung erleichtert, stärkt dies Planungssicherheit, Produktivität und Standorttreue – entscheidende Faktoren für den Fachkräfteerhalt. Schätzungen zufolge könnten allein durch eine Gebührenreduktion 30.000 bis 50.000 zusätzliche Erwerbstätige gewonnen und indirekt bis zu 60.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Fiskalische und volkswirtschaftliche Folgen
Eine Gebührensenkung würde kurzfristig nur geringe Einnahmeverluste für die Verwaltung verursachen, langfristig aber zu höheren Steuereinnahmen führen. Denn voll integrierte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger investieren stärker in Bildung, Wohnen und Unternehmertum. WIFO-Analysen deuten darauf hin, dass der dadurch ausgelöste Beschäftigungs- und Konsumeffekt jährlich bis zu 1 Milliarde Euro zusätzliche Wertschöpfung bringen könnte – besonders in urbanen Regionen wie Wien.
Für Wien lassen sich auf Basis nationaler Schätzungen zum Beispiel folgende Wirkungsszenarien einer Senkung der Einbürgerungsgebühren ableiten: Diese Berechnungen beruhen auf der Annahme, dass Wien etwa ein Viertel des gesamten österreichischen Arbeitsmarkteffekts trägt und dass die durchschnittliche jährliche Produktivität pro Erwerbstätigem rund 50.000 Euro beträgt.
Je nach Szenario könnten durch niedrigere Einbürgerungsgebühren also zwischen 7.500 und 12.500 neue Arbeitskräfte im Wiener KMU-Sektor gewonnen werden, was zu einer jährlichen Bruttowertschöpfungssteigerung von 375 bis 625 Millionen Euro führen würde.
Gesellschaftliche Effekte und internationale Vorbilder
Länder wie Frankreich (55 Euro Gebühr), Schweden (130 Euro) oder Luxemburg (kostenlos, aber Nebenkosten in der Höhe von 300 bis 500 Euro für Gebühren) sehen in der Einbürgerung kein Einnahmeinstrument, sondern ein Mittel zur gesellschaftlichen Integration. Diese Praxis führt zu höheren Einbürgerungsraten, größerer Teilhabe und stärkerer Identifikation der Bevölkerung mit dem Staat. Österreich dagegen riskiert mit seinen hohen Gebühren, gut integrierte und wirtschaftlich aktive Menschen dauerhaft von der vollen Mitgliedschaft auszuschließen.
Mit Stand Anfang 2025 leben in Österreich rund 239.500 Deutsche und bilden damit die größte ausländische Bevölkerungsgruppe im Land. Diese Zahl basiert auf den Daten von Statistik Austria und dem Österreichischen Integrationsfonds, wonach insgesamt rund 1,9 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Österreich gemeldet sind.
Was den Wunsch nach Einbürgerung betrifft, liegen keine genauen amtlichen Zahlen speziell für deutsche Staatsangehörige vor. Eine einschlägige empirische Untersuchung unter Leitung von Max Haller und Jeremias Stadlmair (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Studie „Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft“, 2021) zeigt jedoch:
Unter den befragten in Wien lebenden Ausländerinnen und Ausländern gaben 39 Prozent an, sie hätten einen konkreten Einbürgerungswunsch und 31 Prozent seien noch unentschlossen.
Handlungsperspektive für Österreich
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) könnte hier eine Schlüsselrolle einnehmen. Eine Senkung der Einbürgerungskosten würde nicht nur fairere Zugänge schaffen, sondern auch im unmittelbaren Interesse der heimischen Wirtschaft liegen: Sie stärkt Unternehmensnachfolge, sichert Steuereinnahmen und wirkt gegen den Fachkräftemangel. Zudem würde sie ein klares Signal setzen, dass Integration, Leistung und wirtschaftlicher Beitrag höher bewertet werden als finanzielle Hürden.
Niedrigere Gebühren wären damit ein wirksames und kosteneffizientes Instrument, um Österreich wirtschaftlich widerstandsfähiger, sozial ausgewogener und international konkurrenzfähiger zu machen.
Antrag
Das Wirtschaftsparlament wird ersucht, dem Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich sowie dem Gesetzgeber folgende Initiative zur gesetzgeberischen Behandlung vorzuschlagen:
Im Interesse der wirtschaftlichen Integration und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich möge sich die Wirtschaftskammer Österreich dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber einheitliche und deutlich niedrigere Einbürgerungskosten für EU-Bürger:innen sowie Migrant:innen festlegt. Diese Neuregelung soll in einer Änderung der bestehenden Einbürgerungsgesetze münden, um die Verfahren bundesweit zu vereinheitlichen, sozial gerechter zu gestalten und integrations- sowie standortpolitische Hemmnisse abzubauen.