Keine Wertanpassung seit 2001: Auslandsreisekostensätze erhöhen
Antrag der UNOS an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 9. Juni
Lesedauer: 1 Minute
Begründung
Die steuerlich anerkannten Sätze für den Ersatz von Reisekosten für Auslandsdienstreisen wurden seit 2001 nicht angepasst (siehe: https://www.wko.at/entlohnung/auslandsreisekostensaetze#heading_hinweise_und_beispiel).
Der Anstieg der Verbraucherpreise lag im gleichen Zeitraum bei rund 25 %. Die durchschnittliche Preisentwicklung in den Zielländern ist schwierig festzustellen, da der genaue Ländermix zu ermitteln und in weiterer Folge die Wechselkursentwicklung zu berücksichtigen wäre.
Diese Nicht-Anpassung der steuerlichen Reisekostensätze stellt daher eine unsachgemäße Verschlechterung der Situation für Unternehmen mit außenwirtschaftlichem Bezug dar. Dies ist umso weniger verständlich, als sich Österreich als „Exportnation“ versteht und ein wesentlicher Teil des Wohlstands auf außenwirtschaftliche Aktivitäten zurückzuführen ist. Auch in Zeiten einer dringend notwendigen Budgetsanierung müssen punktuelle Valorisierungen wie diese möglich sein.
Antrag
Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Oberösterreich möge beschließen, die verantwortlichen Stellen in der Bundesregierung und Verwaltung aufzufordern, die aktuell gültigen Auslandsreisekostensätze um 25 % anzuheben und für die Zukunft eine Regelung zu treffen, die eine automatische Wertanpassung dieser Sätze vorsieht, sobald der Verbraucherpreisindex (VPI) um 5 % im Vergleich zur jeweils letzten Erhöhung ansteigt.