EU-Quality Jobs Act darf kein weiteres bürokratisches und wirtschaftshemmendes Regelwerk werden
Antrag der Industriellenvereinigung an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 9. Juni
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Die EU-Kommission hat in ihrer Quality Jobs Roadmap angekündigt, im vierten Quartal 2026 mit dem Quality Jobs Act einen Gesetzesakt vorzulegen, der Themen wie algorithmisches Management (Automatisierung von Arbeitsmanagement), KI am Arbeitsplatz, Telework, ein Recht auf Nichterreichbarkeit, Unterauftragsvergabe und „gerechte Übergänge in der Arbeitswelt" bündeln soll. Doch viele dieser Bereiche sind bereits umfassend durch bestehende Rechtselemente geregelt: So erfasst beispielsweise die KI-Verordnung (Al Act) bereits die arbeitsrechtlichen Herausforderungen der KI am Arbeitsplatz.
Vor diesem Hintergrund ist es kontraproduktiv, bestehende Regelungen durch neue, horizontale EU-Vorgaben zu ergänzen. Stattdessen sollte der Fokus auf der kohärenten Anwendung, Vereinfachung und Konsolidierung des geltenden Rechts liegen - insbesondere im Sinne der EU-Omnibus-Initiativen, die auf Entlastung und Bürokratieabbau abzielen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere in Ländern wie Österreich mit hohen arbeitsrechtlichen Standards und einer starken Sozialpartnerschaft, darf nicht durch zusätzliche Belastungen beeinträchtigt werden.
Die österreichische Sozialpartnerschaft ist ein bewährtes Modell, das flexibel, konsensbasiert und branchenspezifisch Lösungen ermöglicht. Die Qualität von Arbeitsplätzen entsteht nicht durch neue horizontale EU-Vorschriften, sondern in wettbewerbsfähigen Betrieben, die Innovation, Rechtssicherheit und vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen fördern.
Ein neuer EU-Rechtsakt darf daher keine zusätzliche Belastung für Länder und Unternehmen darstellen, die bereits heute hohe Standards erfüllen. Die Vollharmonisierung der Arbeitsbedingungen ist weder möglich noch sinnvoll - der Wettbewerb um attraktive Rahmenbedingungen gehört zum Kern des Binnenmarkts. Stattdessen gilt: Analysieren vor Regulieren. Der Quality Jobs Act sollte bestehendes Recht konsolidieren, Bürokratie abbauen und die Autonomie der Sozialpartner stärken - um so tatsächlich zur Qualität von Arbeitsplätzen beizutragen, ohne die Wirtschaft zu belasten.
Antrag
Die Wirtschaftskammer Oberösterreich möge über die Wirtschaftskammer Österreich dafür eintreten, dass der EU-Quality Jobs Act kein weiteres bürokratisches und wirtschaftshemmendes Regelwerk wird.