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EU-Entgelttransparenz-Richtlinie: Kollektivvertragssystem ausreichend – Umsetzung aussetzen, Gold Plating verhindern.

Antrag des Wirtschaftsbunds an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 9. Juni

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Aktualisiert am 09.06.2026

Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie verfolgt das Ziel, Lohndiskriminierung zu bekämpfen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu reduzieren. Dieses Ziel ist grundsätzlich zu unterstützen.

Gleichzeitig bringt die Richtlinie erhebliche neue Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, insbesondere umfangreiche Auskunftsrechte, Berichtspflichten sowie Eingriffe in betriebliche und kollektivvertragliche Entgeltsysteme.

Um die Wettbewerbsfähigkeit nicht durch einen nationalen Alleingang zu gefährden, sollte Österreich die weitere europäische Praxis abwarten, anstatt die Richtlinie vorzeitig oder übereilt umzusetzen. Ein Stop-the-Clock-Verfahren ist einzuleiten.

Bei einer allfälligen Umsetzung ist zwingend auf „Gold Plating“ zu verzichten, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren und zusätzliche bürokratische Belastungen sowie Rechtsunsicherheit für den Wirtschaftsstandort zu verhindern. Ziel muss es sein, die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer keinesfalls mit über die Richtlinie hinausgehenden Anforderungen zu belasten.

Österreich verfügt mit seinem flächendeckenden Kollektivvertragssystem bereits über ein transparentes, bewährtes und funktionierendes System der Entgeltfindung. Dieses System darf durch zusätzliche parallele Regelungen nicht geschwächt werden.

Zentrale Herausforderungen

  • Hoher administrativer Mehraufwand durch Berichts- und Dokumentationspflichten
  • Eingriffe in bestehende Entgeltsysteme und Kollektivverträge
  • Rechtsunsicherheit durch unklare Begriffe wie „gleichwertige Arbeit“
  • Verschärfte Haftungs- und Sanktionsmechanismen
  • Gefahr von zusätzlichem „Gold-Plating“ über die EU-Vorgaben hinaus 

Kritische Anforderungen im Falle einer Umsetzung

  • Kein Gold-Plating
    Häufigere Berichtspflichten oder weitergehende Verpflichtungen sind abzulehnen, da sie die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen beeinträchtigen würden.

  • Kollektivvertragssystem schützen und stärken
    Das österreichische System der Kollektivverträge gewährleistet bereits heute ein hohes Maß an Transparenz und Gleichbehandlung.
    Daher braucht es:
    • Keine Unterwanderung oder Parallelstruktur zu Kollektivverträgen.
    • Keine verpflichtenden Eingriffe in bestehende Entgeltsysteme.
    • Wahrung der kollektivvertraglichen Autonomie.

  • Sozialpartnerschaftliche Einigung sicherstellen
    Eine mögliche Umsetzung der Richtlinie muss im Einvernehmen der Sozialpartner erfolgen. Gerade im Bereich der Entgeltgestaltung, die unmittelbar Kollektivverträge betrifft, ist eine gemeinsame, tragfähige Lösung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zwingend erforderlich. Einseitige gesetzliche Vorgaben ohne sozialpartnerschaftliche Einigung sind abzulehnen.

  • Bürokratie vermeiden
    Eine mögliche Umsetzung muss so ausgestaltet werden, dass:
    • der administrative Aufwand für Unternehmen minimiert wird,
    • Rechtssicherheit gewährleistet wird,
    • bestehende Systeme genutzt werden können,
    • insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht belastet werden.



Sigl
© Wolm Lisa Sigl, WB

Antrag

Die Wirtschaftskammer Österreich wird aufgefordert, sich gegenüber Bundesregierung, Parlament und relevanten Institutionen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass ein Stop-the-Clock-Verfahren eingeleitet wird bzw. eine Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie in Österreich vorerst ausgesetzt wird, um die weitere europäische Entwicklung sowie praktische Erfahrungen abzuwarten.

Sollte eine Umsetzung dennoch erfolgen, muss diese:

  • zwingend ohne nationales Gold-Plating erfolgen, um zusätzliche bürokratische Belastungen und Rechtsunsicherheit zu verhindern,
  • das bewährte österreichische Kollektivvertragssystem schützen und nicht durch parallele Regelungen schwächen,
  • auf einer sozialpartnerschaftlichen Einigung basieren sowie bürokratiearm, rechtssicher und praxisnah ausgestaltet werden.

Der Antrag wurde abgeändert angenommen.