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BUAK-Zwangsregime beenden: Wahlfreiheit sichern – Handwerksbetriebe vor dem finanziellen Ruin schützen!

Antrag der Freiheitlichen Wirtschaft an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 9. Juni

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Aktualisiert am 09.06.2026

Die Einbeziehung der Spenglerbetriebe in das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) hat sich als schwerer strategischer Fehler zulasten unserer Handwerksbetriebe erwiesen. Seit der Ausweitung des Systems im Jahr 2024 hat sich die Situation dramatisch zugespitzt: Die BUAK zieht derzeit drakonische, teils jahrelang rückwirkende Nachforderungen ein. Dieser Klassifizierungs-Wahnsinn, bei dem Werkstattarbeit willkürlich als baugewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, treibt viele Kleinstbetriebe in die Zahlungsunfähigkeit.

Es ist unerträglich, dass die BUAK auf Milliarden-Rücklagen sitzt, während den Betrieben in einer massiven Bau-Rezession die letzte Liquidität entzogen wird. Dieses System ist zum Selbstzweck verkommen und dient mehr dem Erhalt von Funktionärsstrukturen als dem Schutz der Arbeitnehmer. Die Wirtschaftskammer darf nicht länger zusehen, wie ihre Mitglieder durch dieses diktatorische Zwangs-System finanziell ausgeblutet werden.

Die Freiheitliche Wirtschaft fordert ein Ende der Bevormundung. Unsere Unternehmer brauchen faire Rahmenbedingungen und echte Wahlfreiheit statt einer Parallelbürokratie!

Unsere Forderungen zur Abwehr des BUAK-Zwangs:

  • Einführung echter Wahlfreiheit (Opt-Out): Betriebe müssen das Recht haben, Urlaubs- und Abfertigungsansprüche eigenverantwortlich und ohne Zwangsbeiträge an die BUAK abzuwickeln.
  • Sofortiger Stopp rückwirkender Forderungen: Aussetzung aller Exekutionen gegen Betriebe, die durch nachträgliche Umstufungen unverschuldet in eine Schuldenfalle geraten sind. Kalkulationssicherheit muss vorgehen!
  • Senkung der Zuschlagssätze aus Rücklagen: Die gigantischen Reserven der BUAK müssen zur sofortigen Entlastung der Arbeitgeber verwendet werden, anstatt sie für Verwaltungsapparate zu bunkern.
  • Ende des Klassifizierungs-Wahnsinns: Klare Abgrenzung zwischen Handwerk und Baugewerbe. Wer in der Werkstatt fertigt, darf nicht in das teure Baunebengewerbe-Schema zwangsbeglückt werden.
  • Verfassungsrechtliche Prüfung: Unterstützung eines Prüfverfahrens beim VfGH, um die sachliche Rechtfertigung dieser Zwangs-Einbeziehung endlich zu klären.


Michael Fürtbauer
© WKOÖ Michael Fürtbauer, FW

Antrag

Die WKOÖ wird ersucht, im Zuge der WKÖ an die Bundesregierung heranzutreten, um eine umfassende Reform des BUAG zu erwirken. Kernpunkte müssen die Herstellung echter Wahlfreiheit (Opt-out), die Abschaffung von Zwangsmitgliedschaften sowie die Verwendung der BUAK-Rücklagen zur Senkung der Lohnnebenkosten sein. Die Wirtschaftskammer muss sich endlich gegen den Ausbau von Zwangsstrukturen und für die unternehmerische Freiheit einsetzen!


Der Antrag wurde abgeändert angenommen.