NoVA-Rückvergütung reformieren – Wettbewerbsfähigkeit sichern, Standort stärken
Antrag der Freiheitlichen Wirtschaft an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 9. Juni
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Die derzeitige Ausgestaltung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab 01. Juli 2026, wird in der Praxis zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für österreichische Unternehmer führen und wird den europäischen Binnenmarkt verzerren. Zwar besteht aktuell eine Rückvergütungsmöglichkeit für Fahrzeuge bis zu vier Jahren, doch ist diese Regelung nicht ausreichend, um eine funktionierende Marktteilnahme im EU-Raum sicherzustellen.
Praxisbeispiel aus dem Fahrzeughandel
Ein Kunde erwirbt bei mir in Braunau einen Toyota Land Cruiser mit rund 50 % NoVA-Anteil. Nach fünf Jahren möchte er dieses Fahrzeug weiterverkaufen – etwa ins wenige hundert Meter entfernte deutsche Simbach.
Die wirtschaftliche Realität
Ein Verkauf ist faktisch nicht mehr darstellbar, da die im Fahrzeug enthaltene NoVA nicht mehr rückvergütet wird. Der daraus entstehende Wertverlust ist erheblich und sachlich nicht zu rechtfertigen.
Systembedingte Doppelbelastung
Die NoVA stellt heute eine verbrauchsabhängige Umweltabgabe dar. Beim Export eines Fahrzeugs kommt es jedoch zu einer doppelten Belastung:
- Die NoVA wurde in Österreich bereits entrichtet.
- Im Ausland erfolgt eine erneute Belastung über laufende Abgaben (z. B. über den Kraftstoff)
Dies widerspricht der Zielsetzung einer ökologischen Lenkungsabgabe und führt zu einer systematischen Benachteiligung österreichischer Marktteilnehmer.
Beispielhafte Belastung eines Unternehmers
Ein Einzelunternehmer muss rund 240.000 Euro an Arbeitsleistung (inkl. Umsatzsteuer) erwirtschaften, um ein betrieblich genutztes Fahrzeug zu erwerben, dessen Nettowert lediglich rund 73.000 Euro beträgt. Nach mehreren Jahren Nutzung ist ein Verkauf ins EU-Ausland wirtschaftlich kaum mehr möglich, da die enthaltene NoVA nicht rückerstattet wird.
Im Vergleich dazu bestehen in Deutschland bei betrieblicher Nutzung regelmäßig Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug und Fahrzeuge bleiben im Binnenmarkt frei handelbar.
Auswirkungen auf den Markt
- Einschränkung des freien Warenverkehrs innerhalb der EU
- Künstliche Bindung von Fahrzeugen im Inland
- Deutliche Wertverluste im Bestand
- Belastung insbesondere spezialisierter Händler
- Negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen
Antrag
Die WKOÖ wird ersucht, im Zuge der WKÖ an die Bundesregierung heranzutreten, mit dem Ziel:
- die bestehende Einschränkung der NoVA-Rückvergütung auf Fahrzeuge bis 4 Jahre zu evaluieren und aufzuheben,
- eine altersunabhängige, verursachungsgerechte Rückvergütung der NoVA beim Export sicherzustellen,
- Doppelbelastungen im Bereich umweltbezogener Abgaben zu vermeiden,
- sowie eine wettbewerbsfähige und unionskonforme Ausgestaltung der NoVA im Sinne des österreichischen Wirtschaftsstandorts umzusetzen.