Unfall
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Betriebshilfe leistete bereits 1390-mal Hilfe

Das Projekt „Betriebshilfe“ unterstützt Kleinunternehmen in Oberösterreich bei Unfällen, Krankheit oder Mutterschaft schnell und unbürokratisch.

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Aktualisiert am 30.10.2023

Frau in der Wirtschaft OÖ (FidW) hat die Betriebshilfe vor 26 Jahren ins Leben gerufen, um Klein- und Kleinstunternehmen in Notsituationen schnell und unbürokratisch zu helfen. „Krankenhausaufenthalte oder die Babypause können kleine Unternehmen in eine wirtschaftliche Notlage stürzen. Die Betriebshilfe kann die gesundheitlichen Sorgen nicht beseitigen, aber sie kann die wirtschaftlichen Sorgen lindern“, erklärt Margit Angerlehner, Landesvorsitzende von FidW OÖ. Unternehmerinnen erhalten eine Ersatzarbeitskraft, wenn sie aufgrund einer existenzbedrohenden Krankheit oder aufgrund einer Schwangerschaft und Geburt im Betrieb ausfallen.

Ein Beispiel ist Sabine Riedler, eine selbständige Kauffrau, die einen Nah & Frisch Markt in Sankt Konrad führt. Während ihrer Mutterschutzzeit konnte sie die Betriebshilfe in Anspruch nehmen. Ihr Betriebshelfer, Christian Pletschke, übernahm die Aufgaben des Kassiers und die Betreuung der Regale im Unternehmen. Riedler betont: „Die Betriebshilfe war für mich eine große Entlastung, da ich den Betriebsablauf beibehalten konnte, meine Mitarbeiter tatkräftige Unterstützung erhielten und ich mich ganz auf meine Rolle als Mutter konzentrieren konnte.“

Betriebshilfe
© WKOÖ Sabine Riedler mit ihrem Baby und dem Betriebshelfer Christian Pletschke.

In 398 von insgesamt 1390 Fällen war Mutterschaft der Grund für die Unterstützung. In 992 Fällen handelte es sich um Krankheit und Unfall. Die meisten Betriebshilfe-Einsätze erfolgten in den Branchen Gastgewerbe, Handel und Friseur.

Maximal 40 Stunden pro Woche

Die Betriebshelferinnen und -helfer werden im Ernstfall für maximal 40 Stunden pro Woche zur Verfügung gestellt. Wenn der Verein keine geeignete Arbeitskraft zur Verfügung stellen kann, haben die Unternehmen die Möglichkeit, selbst nach einer Betriebsgehilfe zu suchen. Diese Person wird dann unter den erforderlichen Bedingungen für die Dauer des Einsatzes befristet vom Verein beschäftigt und entlohnt.

Die Betriebshilfe ist bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag aller Einkünfte von 23.137,68 Euro kostenlos. Darüber hinaus müssen die Unternehmerinnen bzw. Unternehmer einen angemessenen Kostenbeitrag leisten. Die Betriebshilfe während der Mutterschutzzeit oder bei der Pflege eines behinderten Kindes ist immer kostenlos. Die Unterstützung wird durch die Zusammenarbeit der WKOÖ, der Sozialversicherung der Selbständigen und dem Land Oberösterreich ermöglicht.

Oö. Betriebshilfe