Betriebshilfe war 1446-mal zur Stelle
Wenn Kleinunternehmen in Oberösterreich wegen Unfällen, Krankheit oder Mutterschaft in Not geraten, ist die Betriebshilfe die Rettung.
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Frau in der Wirtschaft OÖ hat die Betriebshilfe vor mehr als 28 Jahren ins Leben gerufen, um Klein- und Kleinstunternehmen in Notsituationen schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Grundidee hinter der Betriebshilfe ist, dass Krankenhausaufenthalte oder die Babypause kleine Unternehmen in eine wirtschaftliche Notlage stürzen können. „Die Betriebshilfe kann die gesundheitlichen Sorgen nicht beseitigen, aber sie kann die wirtschaftlichen Sorgen lindern“, erklärt Lisa Sigl, WKOÖ-Vizepräsidentin und Landesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft (FidW) OÖ. Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten eine Ersatzarbeitskraft, wenn sie aufgrund einer existenzbedrohenden Krankheit oder einer Schwangerschaft und Geburt während der Mutterschutzzeit aus dem Betrieb ausfallen.
Tochter als Betriebshelfer
Ein Beispiel ist Robert Großhaupt, der während seiner Erkankung die Betriebshilfe in Anspruch genommen hat. Seine Tochter Lena Großhaupt wurde als Betriebshelferin eingesetzt und konnte als seine Vertretung das EPU Robert Großhaupt GmbH aufrechterhalten. „Ohne den Betriebshilfeverein wäre es nicht möglich gewesen, den Betrieb in dieser Form weiterzuführen“, weiß Robert Großhaupt. „Wir sind sehr dankbar für diese wertvolle Unterstützung.“
Krankheit, Unfall und Reha
Bei 1048 von insgesamt 1446 Fällen waren Krankheit, Unfall und Anschlussheilverfahren in einer Sonder- oder Rehaanstalt Gründe für die Unterstützung. In 398 Fällen handelte es sich um Mutterschaft. Die meisten Betriebshilfe-Einsätze erfolgten in den Branchen Gastgewerbe, Friseur und Handel.
Derzeit wird in OÖ im Bereich Friseur eine beim Verein in einem Dauerdienstverhältnis stehende Betriebshelferin angeboten. Für alle anderen Branchen oder wenn der Verein keine geeignete Arbeitskraft zur Verfügung stellen kann, haben die Unternehmen die Möglichkeit, selbst nach einer geeigneten Betriebshilfe zu suchen. Diese Person wird dann unter den erforderlichen Bedingungen für die Dauer des Einsatzes befristet vom Verein beschäftigt und entlohnt. Die Betriebshelfer können im Ernstfall für maximal 40 Stunden pro Woche eingesetzt werden.
Besonderer Schutz für Eltern
Die Betriebshilfe ist bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag aller Einkünfte von 27.266,45 Euro kostenlos. Darüber hinaus müssen die Unternehmer einen angemessenen Kostenbeitrag leisten. Die Betriebshilfe während der Mutterschutzzeit oder bei Pflege eines behinderten Kindes ist immer kostenlos. Die Unterstützung wird durch die Zusammenarbeit der WKOÖ, der Sozialversicherung der Selbständigen und dem Land Oberösterreich ermöglicht.