Energieeffizienz wird Pflicht
Das ist eine wichtige Erkenntnis aus einer Schwerpunktveranstaltung beim Nachhaltigkeitstag der WKOÖ.
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Die neue Energieeffizienzrichtlinie (in der dritten Fassung als EED III bezeichnet)verschärft die europäischen Vorgaben spürbar. Die Richtlinie ist ein zentraler Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets und soll zur Klimaneutralität bis 2050 beitragen. Für die Mitgliedstaaten bedeutet das, neue verbindliche Obergrenzen für den Energieverbrauch und zusätzliche Anforderungen an die nationale Umsetzung. Die Frist dafür war der 11. Oktober 2025. Österreich ist mit der Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) jedoch säumig.
Energieaudit
Für Betriebe besonders relevant ist die Frage, ob sie unter die Auditpflicht fallen. Unternehmen, die in den vorangegangenen drei Jahren einen durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 10 Terajoule aufweisen – das entspricht 2,78 Gigawattstunden –, müssen ein regelmäßiges Energieaudit durchführen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 Terajoule, alle Energieträger zusammengenommen, müssen ein Energiemanagementsystem einrichten.
Energieverbräuche erfassen
Energieaudits berücksichtigen dabei die einschlägigen europäischen oder internationalen Normen wie EN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) oder EN 16247-1 (Energieaudits) oder, wenn ein Energieaudit inbegriffen ist, EN ISO 14000 (Umweltmanagementsysteme). Betroffene Unternehmen sollten nun ehestmöglich Energieverbräuche erfassen, Schwellen prüfen, Audits oder Managementsysteme vorbereiten und Prozesse dokumentieren.
Als Chance verstehen
Gerade für energieintensive Betriebe kann die Richtlinie neben einer zusätzlichen Belastung zugleich als Chance verstanden werden. Wer seinen Verbrauch kennt, erkennt meist auch Einsparpotenziale: bei Anlagentechnik, Beleuchtung, Logistik, Druckluft, Gebäudeeffizienz oder im Beschaffungswesen. Energieeffizienz ist damit nicht nur eine gesetzliche Aufgabe, sondern auch ein betriebswirtschaftlicher Hebel für niedrigere Energiekosten, für effizientere Prozesse und damit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
EED III auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2023/1791
- Die Richtlinie legt verbindliche EU-Energieeffizienzziele für 2030 fest.
- Umsetzungsfrist: 11. Oktober 2025, Novelle des EEffG in Österreich noch ausständig
- Neue Pflichten und Schwellenwerte für Unternehmen:
- Energieaudit ab jährlichem Energieverbrauch von mehr als 10 TJ (2,78 GWh)
- verpflichtendes Energiemanagementsystem ab jährlichem Energieverbrauch von mehr als 85 TJ (23,6 GWh)