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Die EU-Verpackungsverordnung stoppen – Absicht gut, Umsetzung völlig daneben

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer: „Komplizierter Murks verfehlt die Ziele.“

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 21.08.2026

Die EU-Verpackungsverordnung ist im Rahmen des Green Deals beschlossen worden und verfolgt Ziele, die grundsätzlich positiv sind, wie die Reduktion von Verpackungsabfällen, die Harmonisierung der Verpackungsregeln, die Förderung von Recycling sowie einen Beitrag zur Klimaneutralität bis 2050.

Herausgekommen ist ein unglaublich kompliziertes Konstrukt, das EPU, KMU, aber auch große Betriebe völlig überfordert.

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer: „Wenngleich die Ziele dieser Regelung positiv sind, ist die Umsetzung völlig danebengegangen. Herausgekommen ist ein unglaublich kompliziertes Konstrukt, das EPU, KMU, aber auch große Betriebe völlig überfordert. Dieses Regelwerk schädigt wegen seiner Komplexität auch den EU-Binnenmarkt.“

Beispiel 1: Ob ein Unternehmen die Rolle des Lieferanten, des Erzeugers oder des Vertreibers einer Verpackung einnimmt, muss jeder Betrieb für jede seiner Verpackungen gesondert analysieren. Dasselbe Unternehmen kann bei verschiedenen Verpackungen unterschiedliche Rollen einnehmen und damit unterschiedlichen Pflichten unterliegen.

Beispiel 2: Unternehmen, die Erzeuger einer Verpackung sind, müssen eine Konformitätserklärung erstellen. Für jede Konformitätserklärung muss eine Konformitätsbewertung inklusive technischer Dokumentation erstellt werden, wobei es dafür keine praxistauglichen Muster gibt, an denen sich die Unternehmen orientieren könnten. 

Die WKO hat alle diese Probleme schon in der Entstehungsphase der Verordnung aufgezeigt und entsprechende Einwände erhoben, sodass Österreich den Vorschlag nicht unterstützt hat, letztlich aber überstimmt wurde. Nach heftiger medialer Schelte hat die EU nun offenbar zugesagt, die Verordnung zu überarbeiten. Konkrete Schritte lassen aber noch auf sich warten. Hummer: „Für die Wirtschaftskammer steht fest: Die Regelung ist sofort auszusetzen, um das Ganze auf neue Beine zu stellen. Dabei ist vor allem auf die Praxistauglichkeit sowie auf entsprechende Ausnahmen für KMU zu achten.“