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PV-Anlage
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GewO-Novelle passiert Ministerrat

Photovoltaik, Ladestationen, Betriebsübernahmen: Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht sind ein wichtiger interessenpolitischer Erfolg.

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Aktualisiert am 15.07.2026

Anfang Juli hat eine Novelle der Gewerbeordnung den Ministerrat passiert. Darin sind zahlreiche Erleichterungen und Entbürokratisierungsmaßnahmen enthalten, für die sich die WKOÖ vehement eingesetzt hat.

Unterlagen digital
Um eine mögliche Kontrolle vor Ort zu ersparen, können die notwendigen Unterlagen künftig digital an die Behörde übermittelt werden. 

PV-Anlagen genehmigungsfrei
Photovoltaikanlagen und E- Ladestationen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht sind künftig genehmigungsfrei.

„Grace Period“ verlängert
Die sogenannte „Grace Period“ wird erweitert. Damit wird die mögliche Dauer der Aussetzung von Auflagen bei Betriebsübernahmen von drei auf fünf Jahre verlängert.

Erleichterung für Klimaanlagen
Betriebsanlagen bleiben künftig genehmigungsfrei, wenn die Genehmigungspflicht nur durch Außenaggregate zur Klimatisierung oder Be-/Entlüftung bewirkt würde.

Nachnutzung erleichert
Auch für die Nachnutzung von Betriebsanlagen gibt es wesentliche Erleichterungen. Der Erlöschenszeitraum der Genehmigung wird grundsätzlich von fünf auf sieben Jahre verlängert. Zusätzlich gibt es die Option, diesen per Antrag auf zehn Jahre zu verlängern.