Aus Musik werden ohne Rechte schnell richtig teure Töne
Die Verwendung von Musik inReels, Shorts und TikToks kann teuer werden, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte fehlen.
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Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt, daher ist bei der Nutzung für Social-Media-Kurzvideos Vorsicht geboten. Aktuell häufen sich Fälle von Abmahnungen gegenüber Betreibern gewerblich genutzter Accounts, weil Lizenzen für die Nutzung der Musik fehlen. Neben der Löschung des Inhalts werden in solchen Abmahnungen meist auch das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten verlangt.
Privat oder gewerblich
Social-Media-Plattformen stellen eine große Auswahl an Musik in eigenen Musikbibliotheken zur Verfügung. Es werden dafür von den Betreibern Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern von Musikstücken abgeschlossen. Diese Vereinbarungen decken aber nur die private, nicht-kommerzielle Nutzung der Musiktitel ab.
Lizenzen sind obligatorisch
Für eine gewerbliche Nutzung muss entweder auf das Angebot von lizenzfreien Musikstücken für Business Accounts zurück gegriffen werden oder eine Lizenz von den Rechteinhabern (wie Musikverlagen) erworben werden. Die lizenzfreien Musikstücke aus der plattformeigenen Bibliothek dürfen dabei nur auf der jeweiligen Plattform selbst verwendet werden. Eine Übernahme auf andere Plattformen ist nicht erlaubt.
Auch wenn man einen privaten Account auf Social Media führt, kann die Verwendung eines Musikstückes für kommerzielle Zwecke vorliegen. Die Grenzen zwischen kommerzieller und privater Nutzung sind fließend. Wenn auf privaten Accounts auch Inhalte über das eigene Unternehmen gepostet werden (Vorstellung eines Produkts, Angebote usw.), ist von einer kommerziellen Nutzung der Musikstücke auszugehen.
Keine Ausnahme vorgesehen
Sowohl im deutschen als auch im österreichischen Urheberrecht ist eine Bagatellgrenze vorgesehen. Häufig wird in diesem Zusammenhang von der 15-Sekunden-Regel gesprochen. Diese Grenze ist aber lediglich für die Frage relevant, ob ein kurzer Clip automatisch blockiert werden muss (Upload-Filter), wenn er urheberrechtlich geschützte Musiktitel enthält und sagt daher nichts über die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Musikstücke aus.
Rechteinhaber von Musikstücken können bei Kenntnis einer Rechtsverletzung auch gegen Kurzvideos vorgehen. Es kann daher auch die Nutzung eines 15-sekündigen Ausschnittes eines fremden Musikstückes zu Abmahnungen führen.
Abmahnungen vermeiden
Bestehende Kurzvideos mit entsprechender Musik sollten – nach Möglichkeit – so bearbeitet werden, dass die Audiospur entfernt wird, das Video mit lizenzfreier Musik neu hochgeladen und das ursprüngliche Video gelöscht wird.