Stromrechnung richtig lesen
Wer Energiekosten vergleichen oder Sparpotenziale erkennen will, sollte die eigene Rechnung verstehen.
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Grundsätzlich besteht der Strompreis aus drei Teilen: Energiepreis, Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben.
1. Der Energiepreis: Was kostet der eingekaufte Strom?
Der Energiepreis ist jener Teil der Rechnung, den Unternehmen über ihren Stromlieferanten beeinflussen können. Er wird vom jeweiligen Anbieter festgelegt und richtet sich nach dem gewählten Produkt und Vertrag. Auf der Rechnung findet sich dabei meist ein verbrauchsabhängiger Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Je nach Vertrag kann zusätzlich ein Grundpreis anfallen.
Entscheidend: Nicht jeder Stromvertrag funktioniert gleich. Der Energiepreis kann beispielsweise für einen bestimmten Zeitraum fix vereinbart sein oder sich während der Vertragslaufzeit verändern. Genau deshalb lohnt sich bei einem Anbieterwechsel ein Blick auf die Vertragsbedingungen und nicht nur auf den ausgewiesenen Kilowattstundenpreis.
2. Die Netzentgelte: Was kostet der Transport?
Damit der Strom vom Kraftwerk zum Unternehmen gelangt, wird das Stromnetz benötigt. Für dessen Nutzung fallen regulierte Netzentgelte an. Sie werden nicht vom Netzbetreiber frei festgelegt, sondern von der Regulierungsbehörde E-Control vorgegeben. Dazu gehören das Netznutzungsentgelt, das Netzverlustentgelt und das Entgelt für Messleistungen.
Für Unternehmen ist dabei ein Punkt besonders interessant. Es zählt nicht ausschließlich, wie viel Strom ein Betrieb im Jahr verbraucht. Je nach Netzebene kann auch relevant sein, mit welcher Leistung und zu welchen Zeitpunkten Strom aus dem Netz bezogen wird.
3. Steuern und Abgaben: Der gesetzliche Anteil
Auf Energiepreis und Netzentgelte kommen Steuern und gesetzlich festgelegte Abgaben. Dazu gehört beispielsweise die Elektrizitätsabgabe. Für Unternehmen beträgt diese 2026 grundsätzlich 0,82 Cent je Kilowattstunde. Auf die steuerpflichtigen Bestandteile der Rechnung wird anschließend auch die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Dadurch fällt Umsatzsteuer nicht nur auf den Energiepreis, sondern grundsätzlich auch auf die entsprechenden Netzentgelte und Stromabgaben an. Für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer allerdings grundsätzlich kein endgültiger Kostenbestandteil.
Auch hier gilt: Diese Bestandteile sind nicht Teil der freien Preisgestaltung des Stromlieferanten. Sie werden auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesen und erhöhen damit den Gesamtbetrag.
Was können Unternehmen tatsächlich beeinflussen?
Wer seine Stromkosten reduzieren möchte, sollte deshalb zunächst unterscheiden:
Beeinflussbar:
- Stromlieferant und Energiepreis
- Art des Stromvertrags
- Verbrauch und Verbrauchsstruktur
- teilweise der eigene Leistungsbezug
Reguliert bzw. gesetzlich vorgegeben:
- Netzentgelte
- Steuern und Abgaben
Die E-Control fasst die Stromrechnung entsprechend in Energiepreis, Netzdienstleistung sowie Steuern und Abgaben zusammen. Der erste Schritt zu niedrigeren Stromkosten ist daher ein genauer Blick auf die eigene Rechnung. Welche Kosten entstehen durch den Strombezug selbst und welche durch Netz und gesetzliche Vorgaben?