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Die neue Verpackungsverordnung bringt viele Fragen mit sich.
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Verpackungen: Ein Faktencheck

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist seit 12. August des laufenden Jahres in Wirksamkeit. 

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 26.08.2026

Sie enthält Pflichten für Unternehmen entlang der Lieferkette von Verpackungen und verpackten Produkten. Jedes Unternehmen nimmt dabei eine bestimmte Position, im juristischen Jargon eine „Rolle“, in der PPWR ein.

Allein in Oberösterreich sind zehntausende Betriebe betroffen. Derzeit kursieren viele Missverständnisse. Die OÖWirtschaft beantwortet deshalb häufig gestellte Fragen:

Sind Erzeuger und Hersteller nur jene Personen, die eine Verpackung physisch produzieren?
Nein. Das sind juristische Begriffe, die nicht unbedingt mit der Produktion von Verpackungen zusammenhängen. Die Definitionen der PPWR weichen vom üblichen Sprachgebrauch ab. Jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte handhabt, muss für jede seiner Verpackungen einzeln überlegen, welche Rolle, z.B. Erzeuger oder Hersteller, es einnimmt. Die Informations-Dokumente der WKOÖ helfen dabei.

Sind Konformität und Lizenzierung dasselbe?
Konformität beschreibt, ob die Verpackung den Anforderungen der Verordnung entspricht. Diese Konformität muss einmal für die gesamte EU vom Erzeuger festgestellt werden. Lizenzierung hingegen bedeutet, dass der Hersteller schon beim Inverkehrsetzen der Verpackung Beiträge für die Entsorgung zahlt. Die Lizenzierung erfolgt einmal pro Land, in dem die Verpackung als Abfall anfällt. Für jede Verpackung müssen beide Vorgaben erfüllt sein. Ein Erzeuger und ein Hersteller können, müssen aber nicht dieselbe Person sein.

Sind Kleinstunternehmen von der PPWR ausgenommen?
Nein. Es gelten für sie allerdings Erleichterungen. Vor allem Kleinstunternehmen sind in vielen Bereichen vom Erzeuger-Begriff ausgenommen. Sie unterliegen dann den wesentlich geringeren Pflichten der Vertreiber. Im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung, beispielsweise Lizensierung,  sieht die PPWR keine Ausnahmen vor.

Gelten alle Anforderungen an Verpackungen von Beginn an?
Für die Konformität müssen die Anforderungen der Artikel 5 bis 12 der PPWR eingehalten werden. Diese treten aber stufenweise in Kraft. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Stoffverbote und die Bestimmungen für Mehrwegverpackungen relevant. Andere Anforderungen, etwa Rezyklatanteil oder Recyclingfähigkeit, kommen erst später hinzu.

Müssen alle Vertreiber vom Erzeuger die Konformitätserklärung organisieren?
Die Verordnung schreibt nur vor, dass der Erzeuger die Konformitätsunterlagen für die Behörden bereithalten muss. Eine Weitergabe an Vertreiber sieht die Verordnung nicht explizit vor und ist freiwillig.

War im Versandhandel bisher das Versenden von Produkten in der EU ohne Kosten und bürokratische Hürden möglich?
Bisher gab es in den EU-Ländern Bestimmungen rund um die Lizenzierung von Verpackungen. Versandhändler mussten sich auch schon bisher um ihre Pflichten in den Mitgliedstaaten kümmern. Die PPWR hat diese Bestimmungen vereinheitlicht und verschärft, etwa durch die Bestellung von Bevollmächtigten. Daher entstehen in vielen Ländern künftig höhere Kosten.

Muss ich mich im EDM-Portal registrieren, wenn ich Verpackungen in Verkehr setze?
Eine allgemeine Erstregistrie-
rung im EDM (Elektronisches Datenmanagement für Umwelt und Abfall) ist für Verpackungen nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Nur in wenigen Fällen ist für österreichische Unternehmen eine Registrierung erforderlich. Richtig ist, dass Österreich in den kommenden Monaten ein allgemeines Herstellerregister einrichten muss. 


Die Fachbegriffe
Erzeuger
ist die Person in der Lieferkette, die für die Konformität zuständig ist.

Hersteller ist die Person in der Lieferkette, die für die Erfüllung der Pflichten aus der erweiterten Herstellerverantwortung zuständig ist, insbesondere für die Lizenzierung. Derzeit heißen in Österreich Lizenzpflichtige „Primärverpflichtete“.

Konformität bedeutet, dass die Verpackung der PPWR entspricht. Die Kriterien sind in den Artikeln 5 bis 12 festgeschrieben und treten stufenweise in Kraft.

Lizenzierung: für die Verpackung wird  beim Inverkehrsetzen ein Entsorgungsbeitrag bezahlt.

EPR: Extended Producer Responsibility: die erweitere Herstellerverantwortung beschreibt, dass Hersteller von Verpackungen für deren Entsorgung zahlen müssen.

PPWR-Weblinks
Noch sind viele Fragen offen. Die Infoseite der WKOÖ wird laufend ergänzt. Unter wko.at/abfall/eu-verpackungsverordnung-ppwr gibt es Infos zu den Rollen der PPWR und zu Kleinstunternehmen sowie eine Länderliste zum Umsetzungsstand. 

Informationen zur Lizenzierung in Österreich unter
wko.at/abfall/information-verpackungsverordnung


Informationsstand: 20.8.2026