Public Viewing FIFA Weltmeisterschaft 2026TM
Richtlinien für öffentliche Vorführungen der 23. Fußball-WM von 11.6. bis 19.7.2026 in Kanada, Mexiko und den USA
Lesedauer: 1 Minute
Der Veranstalterverband Österreich (VVAT) hat mit der AKM und dem ORF erfolgreich verhandelt und vereinbart, dass Public Viewing Events im Rahmen der FIFA WM 2026TM bis zu einer Bildschirmdiagonale von 3 Metern in allen Mitgliedsbetrieben der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und im Speziellen in Gastronomiebetrieben und dazugehörigen Gastgärten für nicht kommerzielle Veranstaltungen frei sind.
Weitere Informationen:
Richtlinien für öffentliche Vorführungen Public Viewing I 23. FIFA WM 2026TM
Informationsseite des Veranstalterverbandes (VVAT)
Info-Website des ORF zum Thema Public Viewing
Kein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren bei "Public Viewing" Keine Genehmigung ist in den Fällen des § 81 Abs. 2 Z. 11 GewO 1994 erforderlich wie zB bei: Änderungen von vorübergehender, vier Wochen nicht überschreitender Dauer, die keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirken und aus Anlass von Ereignissen oder Veranstaltungen, die in kulturellem oder sportlichem Interesse überregional breiter Kreise der Bevölkerung stattfinden, vorgenommen werden (betrifft "Public Viewing" in Zusammenhang mit entsprechenden Großereignissen, wie Fußball-EM oder -WM, Olympische Spiele, Ski-WM, Erhebung einer österreichischen Stadt zur Kulturhauptstadt, etc.). Das heißt für temporäre Änderungen in einem ansonsten genehmigten Gastronomiebetrieb - wie beim Public Viewing - ist gemäß Gewerbeordnung keine weitere Genehmigung bzw. Anzeige gemäß Gewerbeordnung erforderlich! Um aus der Verpflichtung „keine Gefährdung des Lebens oder Gesundheit von Personen" ein allfälliges Risiko einer Bestrafung (zB nach einem Brand, Raufhandel) zu minimieren, empfehlen wir eigene geeignete Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Beispielsweise freiwillige Übernahme von Vorgaben aus der Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung (wie fixe Bestuhlung mit Abstand, Fluchtwege, kein offenes Feuer, zusätzliche Feuerlöscher,…) mit allfällig nachweislicher Abstimmung mit zB Feuerwehr, Polizei. Verpflichtungen aus anderen Rechtsbereichen (zB Baurecht) bleiben durch die Genehmigungsbefreiung unberührt.
Bitte beachten: Gemäß OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz müssen Kleinveranstaltungen bis zu 300 Besuchern (auch Public Viewing) der zuständigen Behörde gemeldet werden.