Detailansicht auf Sprühmaschine eines landwirtschaftlichen Gefährts, das Flüssigkeit in Sprühnebel auf Pflänzchen auf Acker sprüht
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Begutachtung: Änderung der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung

Ausweitung bei Ausbringung von langsam löslichen stickstoffhältigen Düngemitteln auf Ackerflächen

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19.03.2024

Das BML hat einen Entwurf einer Änderung der Nitrat-Aktionspramm-Verordnung (NAPV) veröffentlicht. Die NAPV ermöglicht die Ausbringung von langsam löslichen stickstoffhältigen Düngemitteln auf Ackerflächen bis 29. November. Bislang war eine Düngung mit leicht löslichen, stickstoffhältigen Düngemitteln ab der Ernte der Hauptfrucht nur für Raps, Gerste und Zwischenfrüchte zulässig. Mit der vorliegenden Novelle soll dies zukünftig auch bei mehrjährigen Gemüsekulturen, Blühpflanzen zur Saatgutvermehrung, Heil- und Gewürzpflanznutzung oder bei Erdbeeren nach der Ernte möglich sein. Diesbezüglich erfolgen Klarstellungen im Verordnungstext sowie hinsichtlich der anzurechnenden Stickstoffmengen bei der sachgerechten Düngung im Gemüseanbau. 

Ihre allfällige Stellungnahme übermitteln Sie bitte bis 28. März 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at), damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren berücksichtigt werden kann.