Energiepreise
Wettbewerbsfähige Energiepreise prüfen, vergleichen und optimieren
Lesedauer: 9 Minuten
Wettbewerbsfähige Energiepreise
Leistbare Energiepreise sind für Österreichs Unternehmen und den ganzen Standort wettbewerbsentscheidend – das gilt für Strom ebenso wie für Wärme oder Kraftstoffe. Die Energiekrisen wie jene 2022/23 und 2026 machen deutlich, wie stark Energiekosten von einzelnen geopolitischen Ereignissen beeinflusst werden und welche extremen Auswirkungen sich daraus ergeben können. Da Energie Voraussetzung für die Erbringung aller Wirtschaftsleistungen ist, belasten hohe Energiepreise die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und gefährden unseren Wohlstand. Maßnahmen zur Entlastung und zur Vorbereitung auf mögliche zukünftige Krisen sind auf allen drei Ebenen der Energiepreiskomponenten (Großhandelspreis, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben) so rasch wie möglich zu setzen.
Grafiken, Statistiken und Kommentare von Expert:innen beleuchten Hintergründe und mögliche Entwicklungen der Gas-, Strom- und CO2-Preise.
Unternehmen können ihre Energiekosten auch selbst aktiv optimieren. Die Wirtschaftskammer unterstützt dabei mit kostenlosen Tools und Praxisinfos: In wenigen Minuten lässt sich prüfen, ob der eigene Energiepreis marktkonform ist, welcher Lieferant am besten passt und wo konkretes Einsparpotenzial liegt.
Gewerbe-Tarifpreiskalkulator: Der beste Strom- und Gaslieferant für mein Unternehmen
Mit dem Gewerbe-Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control finden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) rasch den passenden Strom- und Gaslieferanten. Das Tool richtet sich an Betriebe mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh Strom bzw. 400.000 kWh Gas. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch und schon finden Sie einen Preisvergleich auf Basis ihres individuellen Verbraucherverhaltens. Der Tarifkalkulator erstellt für Sie mit wenigen Klicks den vollständigen Vergleich aller für Sie in Frage kommenden Strom- und Gasangebote:
Die Nutzer haben zudem die Möglichkeit, ihre Abfragen abzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt mit genau den gewünschten Parametern erneut abzufragen.
- E-Control Hinweise zum Tarifkalkulator
- E-Control Informationen zum Tarifkalkulator (inkl. Video-Tutorial)
Bei weiteren Fragen finden Sie hier wichtige Bedienungsmerkmale:
Der neue Tarifkalkulator funktioniert nach dem One-Page-Prinzip. Das Herumklicken zwischen einer Start-, einer Ergebnis- und Detail- oder Vergleichsseiten gehört damit der Vergangenheit an. Die Benutzer behalten links am Rand immer ihr Eingabe-Panel im Blick, während die Ergebnisse übersichtlich in der Mitte präsentiert werden. Details oder Vergleiche zwischen ausgewählten Angeboten erscheinen als „Modale Fenster“, die über die Ergebnisliste geblendet werden. So verlieren die Anwender nie die Übersicht.
Die Auswahl, ob Verbraucher den Vergleich unter Berücksichtigung allfälliger, einmaliger Wechsel- bzw. Neukundenrabatte starten oder diese nicht berücksichtigen möchten, ist im neuen Tarifkalkulator direkt unter das Eingabefeld für den Jahresverbrauch gerückt. Diese Entscheidung, die Einfluss auf die angezeigten Preise und die Reihung der Produkte hat, kann somit kaum übersehen werden und ist ihrer Relevanz entsprechend platziert.
Als zusätzliche Entscheidungshilfe, gerade mit Blick auf die Neukundenrabatte, ermöglicht der Tarifkalkulator jetzt auch einen Preisvergleich für einen Zeitraum von zwei oder drei Jahren.
Der neue Tarifkalkulator liefert nun auch Entscheidungsgrundlagen für Haushalte, die über eine eigene PV-Anlage verfügen und die daher gleichzeitig Strom kaufen und verkaufen. Zusätzlich zum eigenen Verbrauch muss dafür lediglich die Strommenge in kWh eingetragen werden, die jährlich ins Netz eingespeist wird, sowie die Nennleistung der Anlage in kWp (Kilowatt-Peak). Der Tarifkalkulator berechnet dann zu jedem Anbieter, der PV-Strom abnimmt, die entsprechende Vergütung und zieht diese von den Energiekosten ab. In der Reihung ist dann sofort zu sehen, welches Angebot in Summe individuell das günstigste ist.
Künftig haben Verbraucher die Möglichkeit, mithilfe der Intelligenten Zähler zu bestimmten Tageszeiten Strom zu unterschiedlichen Preisen zu beziehen. Haushalte können damit zum einen Kosten sparen, zum anderen dadurch dazu beitragen, Verbrauchsspitzen im Netz zu senken und so das System insgesamt zu unterstützen. Neben tageszeitlich unterschiedlichen Preisen können auch Produkte angeboten werden, die beispielsweise zwischen einzelnen Wochentagen und Wochenenden, Sommer, Winter und Übergangszeiten unterscheiden.
Auf den Detailansichten ist eine neue, grafische Darstellung hinzugefügt worden, die den Preisverlauf des entsprechenden Produktes zeigt. Hier können die Anwender die letzten 12, 24 oder 36 Monate aufrufen. Gerade bei den sogenannten „Floatern“, also Produkten mit automatischer Preisanpassung an bestimmte Indizes, ist dies eine wertvolle Information, um verschiedene dieser Angebote zu vergleichen.
Zu der bisherigen Filterpalette, mit der die Ergebnisliste nach bestimmten Vorlieben eingeschränkt werden kann, sind neue Filter für „Strom aus Österreich“ (laut Stromkennzeichnung) und für „Rabatte in Sach- und Dienstleistungen“ hinzugekommen. Die neue Kennzeichnung „Strom aus Österreich“ gibt einen sicheren Hinweis darauf, ob nur Herkunftsnachweise aus Österreich eingesetzt wurden. Dies entspricht dem Wunsch der Kunden nach regionaler Versorgung.
Im Gegensatz zu Haushaltskunden werden Gewerbekunden vom Netzbetreiber je nach Verbrauchsverhalten unterschiedliche, standardisierte Lastprofile zugewiesen. Diese sind auf der Strom- bzw. Gasrechnung zu finden. Die überwiegende Zahl der Unternehmen wird nach dem Standardprofil-G0 „Gewerbe allgemein“ abgerechnet. Deshalb wendet der Gewerbe-Tarifkalkulator zunächst dieses Lastprofil an.
Unternehmen mit einem anderen Lastprofil können das für sie zutreffende Profil auf der Ergebnisseite oben rechts bei den Verbrauchsangaben auswählen. So sind etwa Handelsbetriebe, Büros, Werkstätten oder Verwaltungseinrichtungen dem Lastprofil G1 „Gewerbe werktags von 8:00 − 18:00 Uhr“ zugeordnet. Das Lastprofil G2 „Gewerbe mit starkem bis überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden“ bezieht sich etwa auf Abendgaststätten, Fitnessstudios oder Veranstaltungslokale.
Beim Gewerbe-Tarifvergleich können auch verschiedene Verbrauchszeiten und Verbrauchsarten wie Hoch- und Niedertarifzeiten bzw. Strom für Heizen und Warmwasser sowie unterschiedliche Zählerarten und Zählertypen ausgewählt werden. Auch Kunden mit Leistungsmessung können ihre Verbrauchsdaten eingeben, um einen entsprechenden Preisvergleich zu erhalten.
Energiepreis-Check für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die E-Control hat mit dem KMU Energiepreis-Check eine Online-Applikation entwickelt, die nach dem klassischen „Kunden informieren Kunden“ Prinzip arbeitet. Das Tool ist für mittlere Unternehmen konzipiert, die mit ihrem Energieverbrauch deutlich über den Verbrauchswerten von Kleinst- und Kleinbetrieben, aber noch unterhalb des Energiebedarfs der Großindustrie liegen. Die vorgesehene Bandbreite des Services liegt bei Strom zwischen 100.000 kWh und 5 Mio. kWh pro Jahr und wird für Erdgas zwischen 400.000 kWh und 10 Mio. kWh pro Jahr angeboten.
Für die Abfrage muss ein Kunde den Energiepreis für Strom oder Erdgas in Cent/kWh eingeben, den er aktuell bezahlt oder im Vorjahr bezahlt hat. Für Strom kann auch der Preis aus einem neuen Angebot für das kommende Jahr eingegeben werden. Zusätzlich werden noch Daten zur Art des Betriebes oder zur Branche abgefragt. Auf Basis der eingegebenen Daten wird das Unternehmen der entsprechenden Lastprofil-Kundengruppe zugeordnet.
Als Ergebnis erhält der Kunde eine grafisch gestaltete Übersicht mit seiner Preisposition innerhalb der entsprechenden Verbrauchsgruppe. Damit kann der Kunde einschätzen, ob sein eigener Preis oder der eines vorliegenden Angebots tendenziell eher günstig oder teuer ist. Zusätzlich wird auf der Ergebnisseite noch eine Liste aller in Frage kommenden Lieferanten sowie Informationen über Energietools und Energieberater dargestellt.
WKÖ Factsheet: Stromtarif für Unternehmen optimieren
Steigende Strompreise sind für viele Betriebe besonders herausfordernd. Es gibt jedoch einige Optionen, die sich rasch und kostengünstig umsetzen lassen. Eine davon ist ein Wechsel des Energieanbieters oder des Tarifs.
Alle Details dazu finden Sie im Factsheet der Bundessparten Gewerbe und Handwerk, Handel, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Information und Consulting sowie der Umweltpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich.
WKO Brancheninfos
- BSI − Stromkostenreduktion im Vergleich zwischen Lieferantenwechsel und dem angekündigten Industriestrompreis
- Gewerbe und Handwerk − Stromkostenreduktion und Strompreisvergleiche in der EU
Netzentgelte – neue Tarifelemente für 2026
Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) auf NE 7
Ab 1. April 2026 tritt erstmals der neue Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) in Kraft. Bis 30. September 2026 zahlen Netzkunden zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr einen um 20 % verringerten Arbeitspreis bei den Stromnetzentgelten. Damit wird eine sehr einfache Möglichkeit geschaffen, um einerseits die eigenen Stromkosten zu reduzieren und andererseits einen Beitrag zur Entlastung der Stromnetze zu leisten.
Voraussetzung dafür ist, dass der Netzbetreiber die Smart Meter Daten viertelstündlich ablesen kann; dann erhält man den SNAP ganz automatisch. Netzkunden, die nicht sicher sind, ob bei ihrem Smart Meter die entsprechende Einstellung passt, können entweder beim Netzbetreiber nachfragen oder dies im eigenen Kundenportal selbst überprüfen. Dort sollte auch die Aktivierung der Viertelstundenwerte sehr einfach möglich sein. Gültig ist der neue Netztarif für Kunden auf der Netzebene 7, also Haushalte und kleine Gewerbebetriebe.
Regelbarer Tarif auf NE 3 und 4
Um die entnahmeseitige Flexibilität nutzen zu können und auch finanziell zu beanreizen, wird für Entnehmer der NE 3 und 4 die Möglichkeit geschaffen, die Netzkosten zu reduzieren, sofern entnahmeseitige Flexibilität dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wird und somit die Netze besser und gleichmäßiger ausgelastet werden können. Es handelt sich um einen optionalen Tarif auf Kundenwunsch (ohne Kontrahierungspflicht durch den Netzbetreiber) und bedarf einer vertraglichen Regelung zwischen Netzbetreiber und Netzkunde.
Dem Netzbetreiber und dem Netzkunden steht es frei, für den Vertragszeitraum jeweils bandförmig eine fixe und eine variable Leistungszone zu vereinbaren, für welche dann unterschiedliche Leistungspreise gelten. Der Netzbetreiber kann bis 6 Uhr des Vortrags bis zu 2 „Sperrzeiten“ mit maximal 2 Stunden bekanntgeben. Eine technische Einschränkung ist nicht vorgesehen. Ist allerdings der Leistungsbezug in der „Sperrzeit“ über der „fixen Zone“ erfolgt eine Verrechnung der Überschreitung mit dem 10-fachen Leistungspreis. Die Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung der vereinbarten Reduktion der Bezugsleistung erfolgt auf monatlicher Basis.
Förderungen für Unternehmen
Für Betriebe gibt es unterschiedliche Förder-Angebote im Bereich Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit auf Bundes- und Landes-Ebene.
In unserer Übersicht finden Sie filterbar nach Bundesland und Themen-Bereichen aktuelle Wirtschaftsförderungen für Unternehmen in Österreich.
Fokus: Industriestrompreis
Im Rahmen der Industriestrategie Österreich 2035 hat die Bundesregierung die Einführung eines geförderten Industriestrompreises für die Jahre 2027 bis 2029 angekündigt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken, Investitions- und Planungssicherheit zu schaffen, die Abwanderung von Produktion und Wertschöpfung zu verhindern sowie die Dekarbonisierung der Industrie zu unterstützen.
Die Förderung soll auf den Vorgaben des EU-Beihilferahmens Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) basieren und sich insbesondere an exportorientierte, stromintensive Unternehmen richten. Förderfähig sind vor allem Branchen wie die Metall-, Chemie-, Papier- und Zellstoff-, Glas- und Keramik- sowie die Zement- und Kalkindustrie. Eine allgemeine Strompreisförderung für alle Industriebetriebe ist nicht vorgesehen.
Vorgesehen ist eine Stromkostenentlastung für bis zu 50 % des Stromverbrauchs eines Unternehmens. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Teil der erhaltenen Förderung in Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Energieeffizienz investiert wird. Für die Maßnahme stehen gemeinsam mit dem Standortabsicherungsgesetz (SAG) jährlich 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung ist nach EU-Vorgaben zeitlich befristet und läuft spätestens Ende 2030 aus.
Weitere Informationen sowie einen Vergleich zwischen Lieferantenwechsel und dem angekündigten Industriestrompreis finden Sie auf der Seite der Bundessparte Industrie: Stromkostenreduktion im Vergleich zwischen Lieferantenwechsel und dem angekündigten Industriestrompreis.