Zum Inhalt springen

EU-Umweltzeichen diverser Produktgruppen zum Thema Reinigung

Verlängerung des Geltungszeitraums

Lesedauer: 1 Minute

04.08.2023

Mit der Verlängerung der Geltungsdauer wird dem Überarbeitungsverfahren Zeit für die Ausarbeitung neuer Kriterien gegeben. 

Handgeschirrspülmittel - Beschluss (EU) 2017/1214

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Handgeschirrspülmittel‘ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026. 

Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich - Beschluss (EU) 2017/1215

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich´ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026. 

Maschinengeschirrspülmittel - Beschluss (EU) 2017/1216

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Maschinengeschirrspülmittel‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026. 

Reinigungsmittel für harte Oberflächen - Beschluss (EU) 2017/1217

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Reinigungsmittel für harte Oberflächen‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026. 

Waschmittel - Beschluss (EU) 2017/1218

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Waschmittel‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026. 

Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich - Beschluss (EU) 2017/1219

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026. 

Gebäudereinigungsdienste - Beschluss (EU) 2018/680

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Reinigungsdienstleistungen‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2027. 

Der Beschluss wurden am 29. März 2023 im Amtsblatt kundgemacht. Er tritt unmittelbar in Kraft. Er betrifft Unternehmen, die für diverse Reinigungs­mittel und Gebäudereinigungs­dienste die Verleihung des EU-Umweltzeichens beantragen wollen oder denen das EU-Umweltzeichen bereits verliehen wurde. 

Links:

 

Weitere interessante Artikel
  • Große Stahlbrückenkonstruktion über Tal verlaufend, im Vordergrund weitere Brückenkonstruktion aus Beton
    Novellen zur OÖ Bauordnung sowie zum OÖ Bautechnikgesetz
    Weiterlesen
  • Zweigeteilte Ansicht eines Baumes in Landschaft: Linke Seite grüne Wiese und begrünter Baum, rechte Seite ausgetrockneter Boden und entlaubter Baum
    Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hartbeläge
    Weiterlesen