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Erhebung des Umgebungslärms – Umgebungslärmschutzverordnung – Anlagen 2023

LGBl. Nr. 60/2023

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04.08.2023

Die Verordnung findet Anwendung für die Ausarbeitung von Strategische-Teil-Umgebungslärmkarten gemäß § 38b Oö. Umweltschutzgesetz 1996 (Ballungsraum Linz) und Teil-Aktionspläne gemäß § 38c Oö. Umweltschutzgesetz 1996. Daraus sind allfällig Maßnahmen abzuleiten, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und unzumutbaren Belästigungen zu reduzieren.

Diese Verordnung betrifft Unternehmen, die Umgebungslärmkarten im Auftrag der Landesregierung erstellen und tritt am 14. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt LGBl. Nr. 78/2022 außer Kraft.

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