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Novellierung des OÖ Bodenschutzgesetzes hinsichtlich Pflanzenschutzmittel

Gesetzliche Grundlagen für den Einsatz moderner Agrartechnologie

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04.08.2023

Das Oö. Bodenschutzgesetz regelt u.a. die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Novelle dient einerseits der Umsetzung und andererseits der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von moderner Agrartechnologie.

Durch die Novelle werden geändert:

  • Die Erstellung eines Landesaktionsplan entfällt, da die Bundesländer nun auf Grund einer Änderung im Pflanzenschutzmittelgesetz direkt beim Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) mitwirken.
  • Doppelgleisigkeiten zur Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (BGBl. II Nr. 495/2022) werden gestrichen.
  • Es erfolgt eine Harmonisierung mit § 11 Pflanzenschutzmittelverordnung. Sachkundenachweis und Aufzeichnungspflichten entfallen zu Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich.
  • Die Anerkennung von Sachkundenachweisen anderer Stellen (zB von Bundesstellen) wird verankert.
  • Ermöglichung der Bewilligung als Ausnahme für das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel aus unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen)

Die Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 2023 tritt am 17. Mai 2023 in Kraft und betrifft Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel verwenden, vertreiben oder Beratungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erteilen. 

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