Arbeit und Soziales
Jänner 2024
Lesedauer: 3 Minuten
Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht 2024
Das neue Jahr bringt auch zahlreiche Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht. Wir informieren über die Neuerungen im kommenden Jahr, sowie über bereits in Kraft getretene Änderungen bezüglich Elternkarenz, Elternteilzeit und Pflegefreistellung.
Quelle: Kompetenzcenter Arbeit und Soziales, WKO
Wohnraumbewertung - neue Richtwerte
Bei der Berechnung des Sachbezuges für Wohnraum sind ab 01.01.2024 neue Richtwerte anzuwenden.
Mehr InformationenQuelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO
Fachkräfteverordnung 2024 (neue Mangelberufsliste)
Am 1.1.2024 ist die Fachkräfteverordnung 2024 in Kraft getreten. Diese sieht 110 bundesweit geltende Mangelberufe (2023: 98) und darüber hinaus 48 regionale Mangelberufe vor.
In der Fachkräfteverordnung werden die Berufsbezeichnungen der Berufssystematik des AMS verwendet (Viersteller und Sechssteller). In jede Berufsart (Viersteller) fallen alle darunterliegenden Berufe (Sechsteller) mit Ausnahme solcher, die nur als Helfer bezeichnet sind bzw. nur reine Anlerntätigkeiten umfassen. Im Anhang finden Sie eine Übersicht über alle Viersteller mit den umfassten Sechsstellern.
Zusätzlich hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in einem Durchführungserlass v.a. folgende Punkte klargestellt:
- Für Fachkräfte in Mangelberufen wird klargestellt, dass Fachkräfte eine abgeschlossene Ausbildung in einem Mangelberuf nachweisen müssen. Die Fachausbildung muss mit einem Lehrabschluss vergleichbar sein. Bei fehlendem Nachweis ist zu prüfen, ob dennoch eine Befähigung für eine Beschäftigung als Fachkraft vorliegt und eine entsprechende Berufspraxis nachgewiesen wird. Eine formale Gleichstellung bzw. Gleichhaltung mit einer inländischen Berufsausbildung ist nicht erforderlich. Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt auch der erfolgreiche Abschluss einer schulischen Ausbildung, die dem Abschluss einer Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) in Österreich entspricht. Die in Drittstaaten erworbenen Ausbildungen können auch kürzer sein als die vergleichbaren Fachausbildungen in Österreich. Kursmaßnahmen von wenigen Wochen oder Monaten sind allerdings nicht ausreichend.
- Im Hinblick auf Anträge auf die Rot-Weiß-Rot- Karte für Teilzeitbeschäftigungen wird klargestellt, dass mit der Entlohnung ein existenzsicherndes Einkommen gewährleistet sein muss. Bei einer Beschäftigung von 30 Wochenstunden kann angenommen werden, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Bei sonstigen Schlüsselkräften sowie Antragstellern für eine Blaue Karte EU kann das Stundenausmaß von 30 Wochenstunden auch unterschritten werden, sofern gesichert ist, dass der Arbeitgeber das gesetzliche Mindestentgelt bezahlt.
Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO
SV-Meldungen zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel sind neben den laufend zu übermittelnden Meldungen einige Besonderheiten zu beachten. So sind etwa bis Ende Februar die Schwerarbeitsmeldungen zu erstatten. Die wichtigsten Infos dazu erfahren Sie HIER.
Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO
Pensionsanpassung 2024
Die Pensionen werden mit 01.01.2024 um 9,7 Prozent erhöht. Für sehr hohe Pensionen gibt es eine Deckelung, diese werden mit einem Fixbetrag angepasst. Bei 2024 zuerkannten Pensionen wird ein Erhöhungsbetrag berücksichtigt, das höhere Pensionsalter für Frauen kommt erstmals zum Tragen und es gibt Anreize für längeres Arbeiten.
Mehr InformationenQuelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO
SVS-Gesundheits-Camps
Auch 2024 bietet die SVS ihren Versicherten wieder drei- bis viertägige Camps an. Ob Schneeschuhwandern, Langlaufen oder Schitouren-Gehen – unter professioneller Begleitung stehen Spaß an der Bewegung und der Austausch mit anderen Selbständigen an erster Stelle. Nähere Informationen finden Sie HIER.
Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO