Aufgeklappter Laptop mit Schriftzug Arbeitsrecht und Personenicons am Bildschirm, daneben weiße Tasse stehend
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Arbeit und Soziales

März 2025

Lesedauer: 4 Minuten

28.03.2025

OGH bestätigt Entlassung wegen Zeiterfassungsmanipulation

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied in 8 ObA 52/24s, dass die Entlassung einer Arbeitnehmerin aufgrund wiederholter Manipulation der Zeiterfassung gerechtfertigt war.

Die Klägerin hatte im Verfahren nicht bestritten, dass ihr Verhalten einen Entlassungsgrund darstellte, argumentierte jedoch, dass der Arbeitgeber nicht rechtzeitig darauf reagiert habe. Der OGH stellte klar, dass eine Entlassung unverzüglich ausgesprochen werden muss, sobald der Arbeitgeber vom Entlassungsgrund Kenntnis erlangt („Unverzüglichkeitsgrundsatz“). Ein Zögern kann zum Verlust des Entlassungsrechts führen, es sei denn, es ist sachlich begründet. Im konkreten Fall wurde die Entlassung als rechtzeitig beurteilt, da zwischen der letzten Manipulation am 1. Oktober 2022 und dem Entlassungsgespräch nur ein Wochenende lag und der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin die Möglichkeit gab, sich zu erklären.

Zudem führte der OGH aus, dass frühere Verzögerungen bei der Reaktion auf ähnliche Vorfälle nicht automatisch als stillschweigender Verzicht auf das Entlassungsrecht zu werten sind. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber durch sein Verhalten keinen Eindruck von Gleichgültigkeit vermittelt hat.

Weitere Informationen zur arbeitsrechtlichen Beurteilung von Entlassungen finden Sie hier.


Kollektivvertragsabschlüsse im Frühjahr 2025

Auch dieses Jahr konnten in der Industrie bereits neue Kollektivvertragsabschlüsse erzielt werden.

Hier die Details: 

 

Branche

 

 

Mindestlohn/-gehalt

 

IST-Lohn/IST-Gehalt

 

Glasindustrie –Gablonzer (Arbeiter), ab 1.1.2025

 

 

+ 3,7 %

 

 

Ledererzeugende Industrie, ab 1.1.2025

 

 

+ 2,5 %

 

 

Mineralölindustrie, ab 1.2.2025

 

 

Ø + 3,39 %

 

Ø + 3,39 %

 

 

Nahrungs- und Genussmittelindustrie, einige Abschlüsse, beispielhaft

Gewürzindustrie (Arbeiter), ab 1.2.2025

 

 

 

+ 3,0 %

 

 

PROPAK, ab 1.3.2025

 

 

+ 2,9 %

 

+ 2,9 %

 

Textilindustrie, ab 1.4.2025

 

 

+ 3,05 %

 

+ 3,05 %

 

Bauindustrie, ab 1.5.2025

 

 

+ 2,7 %

 

Parallelverschiebungs-klausel

 

Stein- und keramische Industrie (Arbeiter), ab 1.5.2025

 

 

+ 2,75 %

 

+ 2,75 %

Quelle: Bundessparte Industrie, WKO



Nationalrat beschließt Aus für Bildungskarenz

Die geplante Abschaffung des Weiterbildungsgeldes und Bildungsteilzeitgeldes wurde im Nationalrat am 7.3.2025 beschlossen. Die Änderung (Entfall des § 26 und 26a AlVG) tritt mit 1.4.2025 in Kraft.

 Die Übergangsbestimmungen:

  • Vereinbarungen, auf Grund derer der Bezug auf Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld mit spätestens 31.3.2025 begonnen hat oder die bis Ende März vom AMS zuerkannt wurden, gelten für die verbleibende, zuerkannte Bezugsdauer weiter.
  • Für bis Ende Februar 2025 abgeschlossene Vereinbarungen über eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit steht Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld zu, sofern die Bildungsmaßnahme spätestens am 31.5.2025 beginnt.
  • ACHTUNG: Der Arbeitnehmer erhält ein Rücktrittsrecht von einer bis zum 31.3.2025 vereinbarten Bildungskarenz/Bildungsteilzeit, wenn in diesen Fällen auf Grund der Gesetzesänderung (Wegfall des § 26/26a ALVG) ein Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt werden kann.

 Ungeachtet der Streichung des Weiterbildungsgeldes und Bildungsteilzeitgeldes bleiben die Regelungen im AVRAG in Kraft (etwa zu Sonderzahlungen, Urlaub, Abfertigung). Parallel dazu ist vorgesehen, dass im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz keine Aufwertung der durch die Bildungsteilzeit reduzierten Bemessungsgrundlage erfolgt (§ 6 Abs.4).  

 Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass mit den Sozialpartnern bis Ende 2025 eine Nachfolgeregelung geschaffen wird. (S 16 und 95).

Zur weiteren Information finden Sie auf der AMS-Homepage Information zu den beschlossenen Übergangsbestimmungen betreffend Bildungskarenz und Bildungsteilzeit samt Fallbeispielen.

 Quelle: Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit, WKO


Sozial- und gesundheitspolitische Punkte im Regierungsprogramm 2025-2029

Das Regierungsprogramm enthält auf 211 Seiten eine Unzahl an Maßnahmen und Projekten in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt, Gesundheit und Sozialversicherung. Viele stehen im Kapitel Gesundheit, Pflege, Soziales & Arbeit, noch viel mehr Punkte sind aber verstreut in verschiedenen Kapiteln. Die wichtigsten finden Sie hier zusammengefasst. 

Quelle: Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit, WKO  



Treffen Sie talentierte IT- und Elektrofachkräfte aus Kosovo und Albanien

Matchmaking-Reise für österreichische Unternehmen

Der Fachkräftemangel zählt für Unternehmen in Österreich bereits zum größten wirtschaftlichen Risiko. Insbesondere IT- und Elektrofachkräften werden dringend gesucht.  Finden Sie Ihre:n nächste:n Praktikant:in oder Fachkraft im Kosovo und in Albanien und erhalten Sie Unterstützung beim Beantragen der RWR-Karte.

Nehmen Sie daher an unserem dreitägigen Event „Treffen Sie talentierte IT- und Elektrofachkräfte aus Kosovo und Albanien“ vom 22. bis 25. April 2025 teil, welche Ihnen Zugang zu drei Jobmessen und direkte Kontakte mit Fachkräften, Berufsschulen, Universitäten sowie wichtigen lokalen Stakeholdern bietet. 

Quelle: Aussenwirtschaft Austria, WKO


Frauen 60plus sind auf dem Arbeitsmarkt gut angekommen

Seit 1.1.2024 steigt das Frauenpensionsalter stufenweise: Für Frauen ab dem Geburtsjahrgang 1964 erhöht sich das gesetzliche Pensionsantrittsalter jährlich um ein halbes Jahr, bis es 2033 65 Jahre, das Alter der Männer, erreicht.

Ein Blick auf die Arbeitsmarktdaten 2024 zeigt – trotz Rezession - ein schönes Bild für Frauen 60plus. Endlich sind sie dort angekommen, wo sie der Arbeitsmarkt schon lange dringend braucht – in Beschäftigung: Die Zahl der unselbständig Beschäftigten hat sich von Dezember 2023 bis Dezember 2024 von 16.000 auf 31.200 verdoppelt. 

60-jährige Frauen: Starker Anstieg der Beschäftigung ab 2024
© WKÖ


Zwar ist auch die Zahl der arbeitslosen Frauen über 60 Jahre gestiegen: Aber 85 % der zusätzlichen weiblichen Erwerbspersonen sind in Beschäftigung, nur 15 % entfallen auf Arbeitslosigkeit. Dazu passt, dass laut AMS zuletzt 76 % der Pensionsantritte von Frauen aus Beschäftigung und nur 6,8 % aus Arbeitslosigkeit heraus erfolgten.

 Quelle: Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit, WKO


"The power of demography for Europe's future"

Die Demografie hat massive Auswirkungen auf Europas Zukunft, weshalb die EU und ihre Mitgliedstaaten gegensteuern müssen, schreibt Christa Schweng, Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und Berichterstatterin für die EWSA-Stellungnahme The impact of demography on Social Europe.

Hier geht’s zum Artikel.

Quelle: Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit, WKO