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Aufgeklappter Laptop mit Schriftzug Arbeitsrecht und Personenicons am Bildschirm, daneben weiße Tasse stehend
© Mathias Rosenthal | stock.adobe.com

Arbeit und Soziales

Mai 2025

Lesedauer: 8 Minuten

21.05.2025

OGH: Wiedereinstellungszusage bindet an alle früheren Vertragsbedingungen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) setzte sich in der Entscheidung 9 ObA 23/24h mit der rechtlichen Reichweite einer Wiedereinstellungszusage auseinander. Konkret ging es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer nach Wiedereintritt an alle Bedingungen seines früheren Arbeitsvertrags gebunden ist – einschließlich einer Konkurrenzklausel und Konventionalstrafe.

Der OGH hielt fest, dass durch die Wiedereinstellungszusage ein neues Arbeitsverhältnis entsteht, das grundsätzlich unter den bisherigen Bedingungen geführt wird. Diese umfassen nicht nur Tätigkeit und Entgelt, sondern sämtliche zuvor vereinbarten Vertragsinhalte – sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Der Argumentation des Beklagten, nur „grundsätzliche“ Bestimmungen würden weitergelten, erteilte der OGH eine klare Absage.

Auch die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung, dass das nachvertragliche Konkurrenzverbot bei der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht aufgehoben wurde, wurde vom OGH als vertretbar eingestuft.


Mitarbeiterprämie 2025 

Die Wiedereinführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie weist zwei wichtige Abweichungen gegenüber der Mitarbeiterprämie 2024 auf.

Laut dem Regierungsprogramm für 2025 – 2029 ist die Wiedereinführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie geplant. Die Umsetzung soll nun durch das Budgetbegleitgesetz erfolgen, dessen Entwurf bereits in Begutachtung geschickt wurde. Die Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2025 wird demnach im Vergleich zur Mitarbeiterprämie 2024 zwei wesentliche Abweichungen enthalten: Einerseits kann die Mitarbeiterprämie nur mehr bis zu einer Höhe von maximal EUR 1.000, - ausbezahlt werden, andererseits ist derzeit nur eine Einkommenssteuerbefreiung vorgesehen.

Die Bundessparte Industrie forderte in ihrer Stellungnahme, dass auch weiterhin die Beitrags- und Lohnnebenkostenbefreiung gewährt wird.

Quelle: Bundessparte Industrie, WKO


Bezugsumwandlung bei Überlassung eines Firmen-E-Bikes 

Lohn- bzw. Gehaltsreduktion als Nutzungsgebühr möglich

Die SachbezugswerteVO ermöglicht als Nutzungsgebühr für die Überlassung eines (E-)Fahrrads eine Lohn- bzw. Gehaltsreduktion zu vereinbaren. Die ÖGK hat in Folge die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Überlassung eines E-Bikes an Mitarbeiter thematisiert.

Überlässt ein Arbeitgeber ein Firmen(elektro-)fahrrad bzw. Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von Null für nicht berufliche Fahrten, ist kein Sachbezugswert anzusetzen. Die SachbezugswerteVO stellt klar, dass eine vereinbarte Reduktion der Bruttobezüge und eine damit verbundene zusätzliche Gewährung eines Sachbezuges bei solchen Fahrzeugen keine Bezugswertverwendung darstellt.

Dies ermöglicht Arbeitgebern ihren Arbeitnehmern ein (Elektro-)Firmenfahrrad oder emissionsfreies Firmenkraftrad zur privaten Verwendung zur Verfügung zu stellen und dafür eine Nutzungsgebühr in Form einer Lohn- bzw. Gehaltsreduktion zu vereinbaren.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Der Arbeitgeber kauft oder least ein (Elektro-)Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von Null.
  • Das bisherige Entgelt des Arbeitnehmers liegt über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn.
  • Eine schriftliche Dienstvertragsänderung über eine befristete oder unbefristete Reduktion des Bruttobezuges wird abgeschlossen (arbeitsrechtlich zulässige Verschlechterungsvereinbarung).
  • Das verbleibende Bruttoentgelt entspricht zumindest dem kollektivvertraglichen Lohn und gilt als Beitragsgrundlage.

Hinweis: Eine Verminderung des überkollektivvertraglichen Entgelts wirkt sich auch auf sonstige Ansprüche wie zB Sonderzahlungen, Urlaubsentgelt, Krankenentgelt, Überstundenentlohnung etc. aus.Wird beabsichtigt die sonstigen Ansprüche in unveränderter Höhe auszubezahlen, ist dies möglich, wenn eine dementsprechende Vereinbarung getroffen wird. In diesem Fall ist für diese sonstigen Ansprüche vom ungekürzten Bruttobezug als Beitragsgrundlage auszugehen.


Webinar am 17.6. und 25.6.2025: Betriebliche Gesundheitsförderung der ÖGK

Die ÖGK lädt im Juni (17.6 und 25.6) zu vier kostenlosen Webinaren zu Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) ein. Ziel ist es, die Mittel- und Großbetriebe bei der nachhaltigen Steigerung der Gesundheit ihrer Beschäftigten und langfristigen Senkung von Fehlzeiten und Kosten zu unterstützen.  

Das Österreichische Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF), koordiniert von der OÖ ÖGK, kümmert sich um die qualitätsvolle Weiterentwicklung und Verbreitung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in Österreich. Die WKÖ arbeitet als Partner mit. Auf der Website des ÖNBGF finden sich wertvolle Infos zu Wirksamkeit, Nutzen und Instrumente sowie Ansprechpartner in allen Bundesländern zu den Servicestellen von ÖGK und BVAEB. Im 4x/Jahr erscheinenden Newsletter kann man Aktuelles zum BGF-Gütesiegel, Best Practices, Veranstaltungen, uvm. nachlesen. 

Hier geht’s zur Anmeldung. 

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik


Auch in der Rezession: Weit mehr Lehrstellen als Suchende

Die Zahl der Lehranfänger geht zurück, obwohl schon jetzt ein Mangel an Lehrabsolventen besteht, der durch Demografie und Klimawende noch zunehmen wird. Die Weichen sind jetzt richtig zu stellen. 

Auf der Liste der Mangelberufe dominieren Lehrberufe, daran ändert auch die Rezession nichts. Durch die Klimawende wird die Nachfrage nach Arbeitskräften mit Lehrabschluss steigen, durch die Demografie das Angebot zurückgehen. Konkret wird laut WIFO der Anteil der Personen mit Lehrabschluss bis 2040, verteilt auf alle Altersgruppen, massiv von 37% auf 31% schrumpfen, das bedeutet einen Rückgang um 250.000 Personen. 

Obwohl die Zahl der 15Jährigen aufgrund der Fluchtbewegungen sogar leicht ansteigen wird, prognostiziert Synthesis für das Lehrjahr 2025/26 einen neuerlichen Rückgang der Ersteintritte in die Lehre. Die positive Entwicklung bis 2019 und ab 2021 ist gestoppt.

Für diesen Rückgang bei den Lehranfängern gibt es mehrere Gründe: Zunächst sind die Betriebe im dritten Rezessionsjahr verständlicherweise vorsichtiger in der Personalaufnahme. Entscheidend ist aber das begrenzte Angebot: Einerseits sind die Jahrgänge, die jetzt im typischen Lehrlingsalter sind, geburtenschwach. Andererseits entscheiden sich Jugendliche häufiger als früher für eine Schulausbildung anstelle einer Lehre. Stark wirkt auch der regionale Mismatch am Lehrstellenmarkt.  Selbst in der Rezession verzeichnen sieben von neun Bundesländer einen Lehrstellenüberhang. Betriebe sind somit meist bereit zur Ausbildung, finden aber oft keine Lehranfänger und können daher nicht ausbilden. Das gilt vor allem für KMU, deren Anteil unter den Ausbildungsbetrieben sinkt.

Berücksichtigt man die sofort UND die nicht sofort verfügbaren Lehrstellensuchenden und offenen Lehrstellen gibt es aktuell einen Lehrstellenüberhang von 6.848 offenen Lehrstellen (Stand Ende März 2025). Im Burgenland halten sich Angebot und Nachfrage die Waage.  In Wien rechnet Synthesis für 2025/26 mit 3.200 mehr Lehrstellensuchenden als offenen Lehrstellen. Hier treibt die Flucht vieler junger Männer die Zahl der Lehrstellensuchenden in die Höhe. 

Wie kann man der Kluft zwischen Ost und West begegnen? 

Eine Vermittlung von – oft minderjährigen - Lehrstellensuchenden in ein anderes Bundesland ist meist schwierig. Viel wäre schon gewonnen, wenn die Geflüchteten/Migranten in den Bundesländern mit vielen offenen Lehrstellen blieben und nicht spätestens mit dem Asylbescheid nach Wien ziehen würden.

Dies könnte die Integrationsvorlehre bewirken, die die Schweiz seit 2018 mit Erfolg praktiziert: Dabei werden den Teilnehmern vor Eintritt in die betriebliche Lehre neben schulischen Grundkompetenzen erste berufsbezogene Grundfertigkeiten und berufsspezifische Sprachkenntnisse vermittelt. Gleichzeitig sind die Teilnehmer bereits drei Tage pro Woche in einem Betrieb, was den Spracherwerb erleichtert, und sie erhalten eine finanzielle Entschädigung. Nach der Integrationsvorlehre gelingt sehr oft der Übertritt in eine betriebliche Lehre, weshalb das Programm auf Personen außerhalb des Asylbereichs ausgeweitet wurde. Das WIFO bewertet dieses Programm sehr positiv.

Fazit 

Das Regierungsprogramm nennt nicht nur die duale Ausbildung eine wesentliche Säule der österreichischen Fachkräftestrategie, sondern sieht auch deren ausreichende Finanzierung vor. Aufgrund der gestiegenen Lehrlingseinkommen und Internatskosten reicht das vorhandene Budget aber nicht aus.

Die Betriebe leisten zunehmend Aufgaben etwa in der Integration, die sie nicht abgegolten bekommen.  Bei einer Kürzung der betrieblichen Lehrstellenförderung besteht die Gefahr, dass die Zahl der Lehrstellen noch weiter zurückgeht und die Kosten der öffentlichen Hand durch teurere Alternativausbildungen steigen. Berücksichtigt man die Lohnsteuer- und Sozialversicherungseinnahmen des Staates aus der Lehre, kostet ein Platz in der Schule das Dreifache, ein Platz in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung sogar das Sechsfache der Lehrstellenförderung. Daher ist die betriebliche Lehrstellenförderung dringend aufzustocken.

Zudem sollte, wie vom WIFO empfohlen, die Schweizer Integrationslehre ausprobiert werden, um dem Lehrlingsmangel außerhalb Wiens zu begegnen. 

Link: Endbericht Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials, Strategien europäischer Länder (AMS)

Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik


Hohe Erwerbsquote von begünstigt behinderten Personen

Das Ziel, Menschen mit Behinderung zu unterstützen und in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde bisher auch durch mangelnde Daten erschwert. Erstmals ermittelte die Statistik Austria nun deren Bildungs- und Erwerbsstand mit zT überraschenden Ergebnissen. 

In Österreich leben rund 760.000 Menschen mit „registrierter Behinderung“. Diese Gruppe umfasst Personen, die Pflegegeld beziehen, einen Behindertenpass besitzen, den Status „begünstigt behindert“ haben oder einen amtlich festgestellten Grad der Behinderung von weniger als 50 % aufweisen. Im Bericht Menschen mit Behinderungen in Österreich III beleuchtet Statistik Austria im Auftrag des Sozialministeriums die Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarktintegration dieser Menschen.

Menschen mit Behinderung haben schlechtere Bildungschancen. 38,9 % haben maximal einen Pflichtschulabschluss, während dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung nur 23,9 % beträgt. Frauen mit Behinderung verzeichnen häufiger einen niedrigen Bildungsabschluss.

Ende 2022 waren 14,9 % der Menschen mit „registrierter Behinderung“ erwerbstätig, während 69,9 % Pensionsbezüge erhielten. Der Anteil der Erwerbstätigen ist im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (48,5 %) deutlich geringer. Männer mit „registrierter Behinderung“ sind häufiger erwerbstätig (18,4 %) als Frauen (12,1 %). Die Erwerbsquote unter den rund 120.000 begünstigt behinderten Personen (also Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 50 %) liegt hingegen bei 58 %. Allerdings sind diese fast alle im Haupterwerbsalter zwischen 15 und 65 Jahre.

58 % Erwerbsquote bei begünstigt behinderten Personen 

Von 89.806 unselbstständig erwerbstätigen Personen mit „registrierter Behinderung“ arbeiteten 64,8 % in Vollzeit und 33,3 % in Teilzeit. Teilzeitarbeit ist besonders unter Frauen verbreitet: 53,3 % der erwerbstätigen Frauen arbeiteten in Teilzeit, aber nur 16,9 % der Männer.

37,3 % der Erwerbspersonen mit „registrierter Behinderung“ sind Angestellte, 25,6 % Arbeiter und 8,2 % Selbstständige. Der Anteil der Arbeitslosen liegt bei 14,6 %.

Die Erwerbsbeteiligung variiert stark zwischen den Bundesländern: In Tirol (17,5 %) und Vorarlberg (16,9 %) ist der Anteil der Erwerbstätigen am höchsten, während er im Burgenland (13,1 %) und in Wien (12,4 %) am niedrigsten ist. Die meisten Pensionsbezieher gibt es im Burgenland (73,8 %), die wenigsten in Tirol (67,6 %).

Inklusion ist nicht nur im Interesse der Menschen mit Behinderung, sondern angesichts des zunehmenden Arbeitskräftemangels im Interesse der Unternehmen und der gesamten Gesellschaft. Denn Wohlstand und die Finanzierung des Sozialstaats hängen von hoher Beschäftigung ab.

Unternehmen sollten das NEBA Betriebsservice nützen, das ein maßgeschneidertes Beratungs- und Serviceangebot zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung bietet. Die Webseite https://betriebsservice.info/inklusion-gelebt/good-practice zeigt, wie Inklusion auf verschiedensten Arbeitsplätzen und mit verschiedensten Behinderungen gelingen kann. 

Fazit: Die Zahlen von Statistik Austria zeigen die Nachteile von Menschen mit Behinderung in punkto Bildung und Arbeitsmarkt, aber auch eine hohe Erwerbsquote von begünstigt Behinderten. Die Unterschiede zwischen Geschlechtern, Gruppen und Bundesländern zeigen aber auch das Potenzial, das noch gehoben werden kann. Daher sieht das Regierungsprogramm u.a. die forcierte Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt sowie die Prüfung einer Teilerwerbstätigkeit vor. Aber auch im Bildungssystem ist anzusetzen.

Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik