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Aufgeklappter Laptop mit Schriftzug Arbeitsrecht und Personenicons am Bildschirm, daneben weiße Tasse stehend
© Mathias Rosenthal | stock.adobe.com

Arbeit und Soziales

September 2025

Lesedauer: 4 Minuten

23.09.2025

KV-Abschluss der Fachverbände der Metallindustrie

KV-Abschluss der Fachverbände der Metallindustrie: Lohn- und Gehaltserhöhungen von 1,41 Prozent sowie Einmalprämien

Der neue Kollektivvertragsabschluss für die Fachverbände der Metallindustrie gilt ab 1. November 2025 und umfasst folgende Kernpunkte:

  • Die IST-Löhne und -Gehälter steigen um 1,41 %.
  • Die kollektivvertraglichen Einstiegsgehälter, also die Grundstufen der Mindestentgelttabelle, steigen um 2 %. 
  • Die Lehrlingseinkommen und die kollektivvertraglichen Zulagen steigen um 2 %.
  • Wer am 31.10.2025 beschäftigt war und dies am 30.11.2025 sowie am 30.6.2026 noch ist, erhält jeweils eine Einmalprämie in Höhe von 500 Euro mit der Dezember-Abrechnung 2025 bzw. der Juli-Abrechnung 2026 zur Sicherung der persönlichen Kaufkraft. Die Kaufkraftprämie kann für jeweils 250 Euro in einen freien Tag gewandelt werden. 
  • Für Lehrlinge sowie Teilzeitbeschäftigte gelten für die Einmalzahlung eigene Regelungen.
  • Die Reisediäten bleiben auf dem bestehenden Niveau.

Der Abschluss bringt mehr Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte und ist ein gemeinsames Signal der Sozialpartner für einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich.

Die genauen Details und Umsetzungsvorlagen des Abschlusses werden vom Fachverband der Metalltechnischen Industrie (FMTI) in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt.


Webinar am Mittwoch, 24. September 2025

Die Experten vom FMTI erläutern den Abschluss im Webinar am 24. September 2025 um 15:30 Uhr und beantworten Ihre Fragen. Bitte melden Sie sich über folgenden Anmeldelink an – die Zugangsdaten erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung automatisch zugesandt. 


Details und weitere Informationen zum Kollektivvertrag finden sie hier.

 

Quelle: Bundessparte Industrie und Fachverband Metalltechnische Industrie


OGH: Krankheit berechtigt nicht zum Rücktritt von Zeitausgleichsvereinbarung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden (), dass Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall nicht von einer bereits vereinbarten Zeitausgleichsvereinbarung zurücktreten können.

Nach Auffassung des Gerichts dient der Zeitausgleich in erster Linie der Annäherung der tatsächlichen an die Normalarbeitszeit – und nicht der Erholung im Sinne des Urlaubsrechts. Eine Erkrankung unterbricht daher weder den Zeitausgleich noch begründet sie ein Rücktrittsrecht von der Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn der Zeitausgleich besondere Belastungen – etwa durch Nachtarbeit oder Mehrarbeit – ausgleichen soll.


Soziale Absicherung Selbständiger in Österreich und im Europavergleich

Im internationalen Vergleich sind Selbständige in Österreich gut abgesichert. Das war die Quintessenz des SVS-Gipfelgesprächs vom März 2025, zu dem nun ein Tagungsband im Linde-Verlag erschienen ist.  

Der Band beleuchtet die Sozialsysteme und best practices der sozialen Absicherung in der EU. Zudem stellt er die historische Entwicklung der Sozialversicherung der Selbständigen in Österreich dar. 

Nicht zuletzt die Covid-Pandemie hat die fragile soziale Situation mancher Selbständiger deutlich gemacht. Einer EU-Studie* zufolge waren im Jahr 2021 Selbständige in 19 Mitgliedstaaten in einem oder mehreren Zweigen des Sozialschutzes nicht ausreichend abgesichert. So waren 16,8 Mio Menschen, das ist mehr als die Hälfte der rund 28 Mio Selbständigen in der EU, nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. 5,3 Mio Menschen hatten keinen Anspruch auf Leistungen bei Krankheit und 4,2 Mio keine Versicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. 

Selbständige in Österreich sind besser vor den Risiken Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall und Krankheit geschützt als im Rest der EU, was auch die Europäische Kommission hervorhebt. Nur Spanien verfügt über ein vergleichbares System. Dies liegt daran, dass in Österreich die Sozialversicherung verpflichtend alle Erwerbstätigen erfasst. Für die wenigen nicht automatisch erfassten Fälle gibt es freiwillige Selbstversicherungen. 

Auch wenn die Lage relativ gut ist, gibt es Verbesserungsbedarf, etwa in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung mit ihren starren Fristen, in der Betriebshilfe und bei der Auszahlung von Wochengeld. 

*Working conditions and sustainable work, Selbständige Erwerbstätigkeit in der EU: Beschäftigungsqualität und Entwicklungen beim Sozialschutz, Published: 30 January 2024 

*Julia Höllwarth, LL.M. “Die soziale Absicherung Selbständiger in Österreich im europäischen Vergleich” in Brameshuber/Biach/Rosenmayr-Koshideh (Hrsg), Mit Sicherheit Selbständig (2025) 

Quelle: Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit, WKO


20. Durchgang von Mentoring für Migrant:innen: Bewerbung als Mentorin oder Mentor 

Das Erfolgsprogramm „Mentoring für Migrant:innen“ der WKO in Kooperation mit AMS und ÖIF startet im Jänner 2026 in die 20. Jubiläums-Runde. Bewerbungen sind bis 31.10.2025 per Mail an mentoring@wko.atmöglich.  

Im Rahmen des Programms unterstützen Mentoren aus der Wirtschaft qualifizierte Personen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Arbeitsmarkt und Gesellschaft. Gemeinsam werden Themen wie Netzwerkaufbau, Anerkennung von Qualifikationen und Jobbewerbung behandelt. Unternehmen erhalten dadurch Fachkräfte. Das Programm bietet Mentees und Mentoren Vernetzung und Weiterentwicklung.   

Das Projekt läuft mit Erfolg seit 2008, wurde international prämiert und gilt als Best-Practice-Beispiel. Bislang wurden österreichweit rund 3.000 Mentoringpaare gebildet.  

Nähere Infos finden Sie hier.

 

Quelle: Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit, WKO


Voraussichtliche Werte in der SV für 2026

Die ÖGK bietet einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Werte 2026. Die Kundmachung bleibt abzuwarten.


Kostenloser Influenza Impfstoff für Betriebe

Über das Öffentliche Impfprogramm (ÖIP), eine Aktion von Bund, Ländern und Sozialversicherung, können in der Impfsaison 2025/26 wieder kostenfrei Impfstoffe bezogen werden.

Wie im Vorjahr sind diese ab sofort über den BBG e-Impfshop (Startseite | Bundesbeschaffung GmbH) bestellbar. Neu ist die Auswahl eines Wunschlieferdatums. Kanülen müssen bei Bedarf als eigenes Produkt mit dem Influenza Impfstoff ausgewählt werden. 

Der ideale Zeitpunkt der Verimpfung ist gemäß Impfplan Österreich (Impfplan Österreich) von Mitte Oktober bis November. Gleichzeitig können auch COVID-19-Impfstoffe bestellt werden, die seitens Bund ebenso für Betriebe kostenfrei bereitgestellt werden. 

Die Eintragung von COVID-19 und Influenza-Impfungen in den eImpfpass ist verpflichtend, ebenso die Angabe des Impfsettings „Arbeitsplatz/Betriebe“. Bitte im Feld „Impfprogramm“ im e-Impfpass „Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) auswählen. (News - E-Impfpass

Weitere Informationen sind hier erhältlich:

Fragen für Betriebe | Impfen schützt einfach.

Öffentliches Impfprogramm InfluenzaLP

 

Kontakt zum "Öffentlichen Impfprogramm Influenza"

E-Mail: impfen@oegk.at

Telefon: 05 07 66 – 50 15 30, Mo bis Do 9 bis 15 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr

 

Helpcenter der Bundesbeschaffung GmbH (e-Impfshop)

Für technische Fragen zur Bestellung von Impfstoff bzw. Funktionalität des e-Impfshops:

+43 1 245 700,  office@bbg.gv.at

 

Die Kosten für das Impfhonorar und gegebenenfalls die Abgeltung des organisatorischen Aufwands sind vom Betrieb zu tragen. Dieser vereinbart das Honorar individuell mit dem Arbeitsmediziner.

Zur Dokumentation von Impfungen im E-Pass: HIER.

Zum Infoblatt "Influenza (Echte Grippe): HIER.


Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik