Zum Inhalt springen
Aufgeklappter Laptop mit Schriftzug Arbeitsrecht und Personenicons am Bildschirm, daneben weiße Tasse stehend
© Mathias Rosenthal | stock.adobe.com

Arbeit und Soziales

Jänner 2026

Lesedauer: 3 Minuten

20.01.2026

Ausbildungskostenrückersatz: Keine Umsatzsteuer 

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat klargestellt, dass Ausbildungskostenrückersätze, die Arbeitnehmer:innen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses leisten, nicht der Umsatzsteuer unterliegen. 

Diese Rechtsauffassung wurde nun offiziell in die Umsatzsteuerrichtlinien (Rz 19a UStR 2000) aufgenommen. Da zwischen dem Ausbildungskostenrückersatz und einer Leistung des Arbeitgebers kein direkter Zusammenhang besteht, handelt es sich um nicht steuerbaren Schadenersatz. Eine umsatzsteuerliche Doppelbelastung entsteht daher nicht. 

Quelle: BMF  


Arbeitnehmerschutz

Mit BGBl II 339/2025 wurden am 30.12.2025 die Grenzwerteverordnung 2024 (GWV), die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ), die Bohrarbeitenverordnung und die KJBG-Verordnung geändert. 

Grund dafür ist die Umsetzung der RL 2023/2668 (Schutz der AN gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz), RL 2024/869 (Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate) sowie RL 2004/37 (Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit). Gleichzeitig sollen die Grenzwerte für Asbest, Blei und Diisocyanate in Anhang I/Stoffliste sowie der biologische Wert für Blei in der VGÜ an die Grenzwerte der Richtlinien angepasst werden.

In der Bohrarbeitenverordnung (BohrarbV) wird ein redaktioneller Fehler behoben. § 7a KJBG-VO ist mangels Anwendungsbereichs obsolet und wird aufgehoben („Arbeiten unter Einwirkung von Tabakrauch in der Gastronomie“). 

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKÖ 


Leitlinien zum Umgang mit asbestbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz 

Die EK hat am 22.12. 2025 Leitlinien zum Umgang mit asbestbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz veröffentlicht, um Behörden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Umsetzung der revidierten Rl 2009/148 zu unterstützen. Derzeit gibt es diese Leitlinien 

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKÖ