Zum Inhalt springen
Sparte Industrie

Energie und Umwelt

August 2023

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Strompreiskompensation (SAG 2022) - Förderrichtlinie und Leitfaden veröffentlicht

Antragstellung per 8.8.2023 möglich

Seit kurzem sind auf der Homepage der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) die Unterlagen zur Beantragung der Strompreiskompensation gem. Stromkosten-Ausgleichsgesetz (SAG 2022) abrufbar: www.aws.at/sag . Einreichungen sind ab Dienstag, 8.8.2023 bis spätestens 30.9.2023 möglich.

Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des Jahres 2022 des ansuchenden Unternehmens gewährt. Förderberechtigt sind Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren/Teilsektoren gemäß Auflistung im Anhang zum Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG) mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr.

Hier nochmals die gem. EU-ETS-Beihilfenleitlinie Anhang 1 und SAG 2022 förderungsfähigen Sektoren:

Sektoren, für die angesichts der indirekten CO2-Kosten davon ausgegangen wird, dass ein tatsächliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht:

  • 14.11 Herstellung von Lederbekleidung
  • 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
  • 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
  • 24.43 Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
  • 17.11 Herstellung von Holz- und Zellstoff
  • ­17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe
  • 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
  • ­24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
  • 24.45 Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
  • Folgende Teilsektoren innerhalb des Kunststoffsektors (20.16):
    •  20.16.40.15 Polyethylen in Primärformen
  • Alle Produktkategorien im Sektor Eisengießereien (24.51)
  • Folgende Teilsektoren innerhalb des Glasfasersektors (23.14):
    •  23.14.12.10 Matten aus Glasfasern
    •  23.14.12.30 Vliese aus Glasfasern
  • Folgende Teilsektoren innerhalb des Industriegassektors (20.11):
    • 20.11.11.50 Wasserstoff
    • 20.11.12.90 Anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle

Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:

  • EU-ETS-Beihilfenleitlinie (2020/C 317/04)
  • Ergänzung zur EU-ETS-Beihilfenleitlinie (2021/C 528/01)
  • Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022)
  • Förderungsrichtlinien zum SAG 2022: enthält Angaben zu förderberechtigten Unternehmen, Fördervoraussetzungen. Angaben zur Höhe der Förderung, Angaben zum Förderverfahren, Angaben zum Fördervertrag und zur Auszahlung, Angaben zur Kontrolle und Rückforderung sowie Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
  • Leitfaden zum SAG 2022: enthält Angaben zu den für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen, Angaben zur Feststellung der Richtigkeit der Daten, Angaben zur fachlichen Qualifikation des Steuerberaters/Wirschaftsprüfers sowie Angaben zu den Wesentlichkeitsgrenzen der Prüfung.

Im Zuge der Erstellung der Förderrichtlinien und des Leitfadens sind der Bundessparte Industrie noch einige wesentliche Erleichterungen gegenüber den ursprünglich noch strengeren Entwürfen gelungen, insb. zu § 6 (Fördervoraussetzungen) und § 11 (Rückforderung der Förderung).


Dashboard Energie-Zukunft

Indikatoren für eine zukunftssichere Energieversorgung der österreichischen Industrie