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Nahaufnahme von Händen einer Person, in der rechten Hand hält sie einen Kugelschreiber, mit dem sie ein Formular ausfüllt. Mit der linken Hand tippt sie in einen Taschenrechner, der auf einem weißen Untergrund liegt. Rechts im Bild ist ein Smartphone
© Fabio Balbi | stock.adobe.com

Steuern und Finanzen

Oktober 2026

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2026
 

Sachbezug für Elektro-Dienstwagen ab 2027

Wie wird die Privatnutzung von emissionsfreien Firmenfahrzeugen ab 1.1.2027 besteuert? 

Hier finden Sie welche Werte für das Jahr 2027 gelten.  

Quelle: Finanz- und Steuerrecht, WKS


Kurse zur Zollwertermittlung

Laut der jeweiligen diesbezüglichen Kundmachungen des Finanzministeriums gelten die Umrechnungskurse zur Ermittlung des Zollwertes auch zur Berechnung der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer), der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien für folgende ausländische Währungen.  

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 wurden folgende Zollwertkurse insbesondere für nachstehende wichtige Währungen neu festgesetzt (Quelle: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes EVI).

Zollwertkurs per 1. Oktober 2026

Gegenwert für je 1 EURO

AUD Australischer Dollar 1,6146
BRL Real 5,8564
CAD Kanadischer Dollar 1,6077
CHF Schweizer Franken 0,9390
CNY Renminbi Yuan 7,6538
CZK Tschechische Krone 24,3830
DKK Dänische Krone 7,4756
GBP Pfund Sterling 0,8595
HKD Hongkong-Dollar 8,9506
HUF Forint 364,2900
IDR Rupiah 20.305,8200
ILS Schekel 3,4417
INR Indische Rupie 109,2500
ISK Isländische Krone 138,0000
JPY Yen 180,2000
KRW Südkoreanischer Won 1558,0000
MXN Mexikanischer Peso 19,8999
MYR Ringgit 4,6557
NOK Norwegische Krone 10,7990
NZD Neuseeland-Dollar 2,0049
PHP Philippinischer Peso 71,3710
PLN Zloty 4,3765
RON Rumänischer Leu 5,2785
RUB Russischer Rubel  1
SEK Schwedische Krone 11,2720
SGD Singapur-Dollar 1,4587
THB Baht 37,9870
TRY Türkische Lira 55,7283
USD US-Dollar 1,1411
ZAR Rand 18,6537

 1 Die EZB setzt die Veröffentlichung des Euro-Referenzkurses zum Rubel mit Wirkung vom 2. März 2022 bis auf Weiteres aus.

Für jene Währungen, für die kein Umrechnungskurs festgesetzt wird, ist der jeweilige Kassenwert der betreffenden Währung maßgebend. Kassenwerte werden zum 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres, erforderliche Änderungen zu jedem Monatsersten in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes EVI veröffentlicht.

 

Nähere Information bei Katharina Krichhammer, Tel. 0662/8888, Dw. 300, Bereich Finanz- und Steuerrecht der Wirtschaftskammer Salzburg.