Ambulante Diagnosen Codierung verschoben!
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Dokumentation im Gesundheitswesen
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Für niedergelassene Einrichtungen (extramuraler Bereich) war die flächendeckende Umsetzung der codierten Diagnosen mit Beginn 1.1.2026 vorgesehen. Aufgrund eines eingebrachten Abänderungsantrages wurde der Beginn der Leistungsdokumentation nun gesetzlich auf das 3. Quartal verschoben.
Somit werden alle Ambulatorien, alle niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Gruppenpraxen nunmehr erst ab dem dritten Quartal 2026 (Meldung bis 30. November 2026) dazu verpflichtet, eine codierte Diagnosen- und Leistungsdokumentation durchzuführen und die Daten an die jeweiligen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Da eine freiwillige Meldung jedoch bereits ab 1. Jänner 2026 möglich ist, soll die erste Jahreshälfte für einen Pilotbetrieb genutzt werden.
Ausführliche Informationen:
- Ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation
- Ambulante Dokumentation: Nutzung der ICPC-2 in Österreich
- Handbuch Medizinische Dokumentation für den extramuralen ambulanten Bereich
- Rundschreiben: Informationen zur ambulanten Diagnosecodierung und zur Datenmeldung
- Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO
Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich - Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 - VUG 2024
Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Primärversorgungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztegesetz, das Gesundheitstelematikgesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Apothekengesetz, das Suchtmittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Gesundheitsqualitätsgesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden.
Webinare
- Nachlese: Webinar zur ambulanten Diagnosencodierung im Wahlarztbereich
- Nachlese/-schau: Webinar Umsetzung der Diagnosecodierung in Ambulatorien
Fragen
Offene Fragen zur Umsetzung der Diagnosecodierung richten Sie bitte an:
AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at