Hotellerie, Fachgruppe
Trinkgeld – Steuerrechtliche Absicherung von Troncsystemen
Klarstellung zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Lesedauer: 1 Minute
28.08.2025
Das Finanzministerium hat in den Lohnsteuer-Richtlinien klargestellt, dass Trinkgelder, die im Rahmen von Troncsystemen an die Arbeitnehmer:innen gesammelt und nach einem im Vorhinein festgelegten Schlüssel verteilt werden, von der Steuerbefreiung erfasst sind.
Die Ausführungen in den Lohnsteuer-Richtlinien finden Sie hier.
Damit ist ein erster Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit bei den Trinkgeldern gelungen.
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