Aktueller Stand der Sanktionen gegen die Demokratische Republik Kongo
Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU
Es bestehet ein erweitertes Waffenembargo:
Untersagt ist die direkte oder indirekte Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe von diversen Rüstungsgütern oder sonstigem Wehrmaterial, sowie die direkte oder indirekte Bereitstellung jeder Hilfe (einschließlich Finanzierung und finanzieller Unterstützung), Beratung oder Ausbildung im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung oder Nutzung von Militärgütern. Ausnahmen vom Verbot bestehen für die Gewährung von Finanzierungen oder finanzieller Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten zugunsten der Mission der UNO, für bestimmte Lieferungen von nichtletalem militärischen Gerät zu humanitären oder zu bestimmten Schutzzwecken, von bestimmter Schutzbekleidung sowie für die Lieferung (inkl. Finanzierung und technische Unterstützung) von Rüstungsgütern ausschließlich für die Unterstützung oder Verwendung durch den Regionalen Einsatzverband der Afrikanischen Union (Genehmigungspflicht!).
Es bestehen Finanzsanktionen gegen namentlich genannte Personen; diesen Personen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen (Güter) zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. Diese Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind im Anhang I (UN-Listung) und im Anhang Ia (EU-autonom) der VO 1183/2005 idgF gelistet.
Art 3ff beschreiben Ausnahmen von der Kontensperre und vom Bereitstellungsverbot.
Die Feststellung eines mittelbaren Bereitstellungsverbotes ist unter Umständen schwierig. Seitens der EU gibt es dazu eine Interpretationshilfe.
Rechtsquellen:
VO 889/2005 (kons. Fassung),
VO 1183/2005 (kons. Fassung), geändert durch VO 2018/1931
Beschluss 2010/788/GASP (kons. Fassung), geändert durch Beschluss 2018/1940
HINWEIS:
Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen zusätzlich anwendbar (zB EU-Dual Use-Verordnung).
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.