Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - Ost-Afrika (EAC)
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) der EU mit Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda
Am 16. Oktober 2014 wurden die Verhandlungen der EU mit den EAC-Ländern (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgeschlossen und der Text paraphiert
Am 16. Oktober 2014 wurden die seit 2007 geführten Verhandlungen der EU mit den EAC-Ländern (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgeschlossen und der Text paraphiert .
Durch das Abkommen erhalten die EAC-Länder freien Marktzugang in die EU. Im Gegenzug werden die EAC-Länder 80% der EU-Importe über die nächsten 15 Jahre liberalisieren.
Abgesehen vom Zollabbau beinhaltet das Abkommen u.a. noch Bestimmungen zum freien Warenverkehr, zur Zusammenarbeit im Bereich Zoll und Steuern sowie zu handelspolitischen Schutzinstrumenten.
Darüber hinaus sind in dem Abkommen Klauseln enthalten, die weitere Gespräche über
den Handel mit Dienstleistungen,
handelsbezogene Regeln u.a. nachhaltige Entwicklung,
Wettbewerbspolitik,
Investitionen,
die Entwicklung der Privatwirtschaft,
Rechte an geistigem Eigentum sowie
Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen
vorsehen, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des EPAs abgeschlossen werden sollen.
Die Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens ist gemäß dem Factsheet der Europäischen Kommission für Oktober 2016 vorgesehen.
Hintergrundinformation
Seit 2003 verhandelt die EU parallel mit sieben Gruppen der Afrika-Karibik-Pazifik-Länder über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA).
Die Gruppe "EAC" umfasst die Länder Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda, welche seit 2005 eine Zollunion bilden und Mitglieder der WTO sind.
Die EU importiert vorwiegend Kaffee, Schnittblumen, Tee, Tabak, Fisch und Gemüse aus diesen Ländern und exportiert hauptsächlich Maschinen und mechanische Geräte, Fahrzeuge und pharmazeutische Produkte in die EAC-Ländern.
2007 konnte die Europäische Kommission mit den EAC-Ländern (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abschließen und unterzeichnen.
Auf Grundlage dieses Interimsabkommens wurden die Verhandlungen der EU mit den EAC-Ländern weitergeführt, um letztendlich am 16. Oktober 2014 ein umfassendes Wirtschaftpartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) abzuschließen.