Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - Ost-Afrika (EAC)

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) der EU mit Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda

Lesedauer: 1 Minute

Am 16. Oktober 2014 wurden die Verhandlungen der EU mit den EAC-Ländern (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) abgeschlossen und der Text paraphiert, aber das Abkommen bisher noch nicht ratifiziert.

Um konkrete handelspolitische Fortschritte zu erzielen und ein Beispiel für den positiven wirtschaftlichen Effekt von Handelsabkommen für die Region zu demonstrieren, haben die EU und Kenia ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) ausverhandelt. Dieses Abkommen wird für den Beitritt anderer Länder der Region offen sein.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-EAC

Am 16. Oktober 2014 wurden die seit 2007 geführten Verhandlungen der EU mit den EAC-Ländern (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgeschlossen und der Text paraphiert .

Durch das Abkommen erhalten die EAC-Länder freien Marktzugang in die EU. Im Gegenzug werden die EAC-Länder 80% der EU-Importe über die nächsten 15 Jahre liberalisieren.

Abgesehen vom Zollabbau beinhaltet das Abkommen u.a. noch Bestimmungen zum freien Warenverkehr, zur Zusammenarbeit im Bereich Zoll und Steuern sowie zu handelspolitischen Schutzinstrumenten.

Darüber hinaus sind in dem Abkommen Klauseln enthalten, die weitere Gespräche über 

  • den Handel mit Dienstleistungen,
  • handelsbezogene Regeln u.a. nachhaltige Entwicklung, 
  • Wettbewerbspolitik, 
  • Investitionen,
  • die Entwicklung der Privatwirtschaft, 
  • Rechte an geistigem Eigentum sowie
  • Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen

vorsehen, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des EPAs abgeschlossen werden sollen.

Der Südsudan wurde im September 2016 das sechste Mitglied der EAC.

Die Europäische Kommission legte dem Rat im Februar 2016 einen Vorschlag für den Abschluss, die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des vollständigen WPA mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft vor.

Das Abkommen wurde bisher weder von den EAC-Ländern noch von der EU ratifiziert.

Hintergrundinformation

Seit 2003 verhandelt die EU parallel mit sieben Gruppen der Afrika-Karibik-Pazifik-Länder über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA).

Die Gruppe "EAC" umfasst die Länder Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda, welche seit 2005 eine Zollunion bilden und Mitglieder der WTO sind. 

2007 konnte die Europäische Kommission mit den EAC-Ländern (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abschließen und unterzeichnen. 

Auf Grundlage dieses Interimsabkommens wurden die Verhandlungen der EU mit den EAC-Ländern weitergeführt, um letztendlich am 16. Oktober 2014 ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) abzuschließen. 

Volltext des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens

  • Economic Partnership Agreeement between the East African Community Partner States, of the one part, and the European Union and its Member States of the other part

Stand: 21.02.2022

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