Handelsabkommen der EU mit Israel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation

Lesedauer: 4 Minuten

Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation der EU mit Israel bildet den Rahmen für die Beziehungen und ist seit 1. Juni 2000 in Kraft.

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation

Ziel des Abkommens ist es, die Grundlagen für die Einrichtung einer Freihandelszone sowie einen geeigneten Rahmen für den politischen Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel zu schaffen.

Durch das Abkommen wird ein institutioneller politischer Dialog in Form eines Assoziationsrates eingerichtet, der einmal jährlich auf Ministerebene stattfindet. Darüber hinaus wird ein für die Kontrolle der Einhaltung des Abkommens zuständiger Assoziationsausschuss eingesetzt. 

Die im Abkommen verankerte wirtschaftliche Zusammenarbeit deckt Bereiche wie Industrie, Energie, Normen, Finanzdienstleistungen, Informationsinfrastruktur und Telekommunikation, Verkehr und Tourismus ab. Das Abkommen eröffnet außerdem Möglichkeiten für die Zusammenarbeit in den Bereichen wie audiovisuelle Medien und Kultur.

Ursprungsregeln

Bei den Ursprungsregeln handelt es sich um technische Kriterien, anhand derer ermittelt wird, ob ein bestimmtes Produkt für einen zollfreien Zugang oder einen anderen präferenziellen Zugang im Rahmen eines gegebenen Handelsabkommens in Frage kommt.

Verzeichnis der Europäischen Kommission zu den verschiedenen Abkommen und ihre wesentlichen Bestimmungen über Ursprungserwerb und Kumulierung:

Präferenzmaßnahme Ursprungsregel/Kumulierung
Israel (1.6.2000)
Europa-Mittelmeer-Abkommen, ABl. L 147 vom 21.6.2000, S.3.
Revidierte Fassung des Hinweises an die Einführer von Waren aus Israel (technische Vereinbarung)
Protokoll 4
ABl. L 20 vom 24.1.2006
Bilaterale und diagonale Kumulierung

Rechtsakte Assoziierungsabkommen EU-Israel

Abkommen

Weitere relevante Rechtsakte

  • Unterrichtung über das Inkrafttreten des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Staat Israel (ABl L 147 vom 21. Juni 2000)
  • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels und zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 zum Assoziationsabkommen EG-Israel (ABl L 346 vom 31. Dezember 2003)
  • Information über das Inkrafttreten des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels und zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 zum Assoziationsabkommen EG-Israel (ABl L 29 vom 3. Februar 2004)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 149 vom 2. Juni 2006)
  • Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 219 vom 10. August 2006)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 317 vom 5. Dezember 2007)
  • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 und ihrer Anhänge und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (ABl L 313 vom 28. November 2009)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (CAA) (ABl L 1 vom 4. Jänner 2012)
  • Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Staat Israel andererseits zur Änderung der Anhänge zu den Protokollen Nr. 1 und Nr. 2 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (ABl L 31 vom 31. Jänner 2013) 
  • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Staat Israel andererseits zur Änderung der Anhänge zu den Protokollen Nr. 1 und Nr. 2 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (ABl L 31 vom 31. Jänner 2013)
  • Beschluss (EU) 2019/102 des Rates vom 25. Juni 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 21 vom 24. Jänner 2019)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 21 vom 24. Jänner 2019)
  • Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 319 vom 2. Oktober 2020)

Stand: 11.01.2022

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