EU - Montenegro

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA)

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Basis für die Beziehungen der EU mit Montenegro ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), welches seit 1. Mai 2010 in Kraft ist.

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) 

Das ursprüngliche Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2005 sah den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) der EU mit Serbien und Montenegro vor. Eine für den 11. Mai 2006 geplante Verhandlungsrunde wurde jedoch aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission vom 3. Mai 2006 abgesagt, da diese der Auffassung war, dass Serbien und Montenegro nicht uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeiteten.

Nachdem am 3. Juni 2006 das montenegrinische Parlament eine Unabhängigkeitserklärung annahm und sich damit für den Austritt aus der Staatenunion von Serbien und Montenegro entschied, wurden am 3. Oktober 2005 neue Verhandlungsrichtlinie zur Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Aushandlung eines SAA mit Montenegro verabschiedet. Die weiteren Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Montenegro bauten auf den bisher erzielten Verhandlungsergebnissen auf.

Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen wurde schließlich am 15. Oktober 2007 das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Montenegro unterzeichnet.

Um die Bestimmungen des SAA zum Handel und zu den Handelsfragen vorzeitig in Kraft zu setzten, trat am 1. Jänner 2008 ein Interimsabkommen in Kraft.

Letztendlich trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen zwischen der EU und Montenegro am 1. Mai 2010 in Kraft.

Im SAA der EU mit Montenegro werden folgende Ziele des Abkommens genannt:

  • "die Bestrebungen Montenegros zu unterstützen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auszubauen;
  • einen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Stabilität in Montenegro und zur Stabilisierung der Region zu leisten;
  • einen geeigneten Rahmen für den politischen Dialog zu schaffen, der die Entwicklung enger politischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ermöglicht;
  • die Bestrebungen Montenegros zu unterstützen, seine wirtschaftliche und internationale Zusammenarbeit auszubauen, unter anderem durch Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die der Gemeinschaft;
  • die Bestrebungen Montenegros zu unterstützen, den Übergang zu einer funktionierenden Marktwirtschaft zu vollenden;
  • ausgewogene wirtschaftliche Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Montenegro zu fördern und schrittweise eine Freihandelszone zu errichten;
  • die regionale Zusammenarbeit in allen unter dieses Abkommen fallenden Bereichen zu fördern."

Rechtsakte

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens 

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (ABl L 108 vom 29. April 2010)

Weitere relevante Rechtsakte

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens

  • Beschluss Nr. 1/2014 des Stabilitäts- und Assoziatonsrates EU-Montenegro vom 12. Dezember 2014 zur Ersetzung des Protokolls Nr. 3 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (ABl L 28 vom 4. Februar 2015)

  • Beschluss Nr. 1/2022 des Stabilitäts- und Assoziatonsrates EU-Montenegro vom 9. Februar 2022 zur Änderung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch Ersetzung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (ABl. L 156 vom 9.6.2022) 

Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen

Stand: 21.06.2022