Handelsabkommen der EU mit Südkorea

Handelsabkommen und Rahmenabkommen

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Die Beziehungen der EU mit Südkorea basieren auf dem seit 1. Juli 2011 vorläufig angewendeten und seit 13. Dezember 2015 in Kraft befindlichen Handelsabkommen sowie dem seit 1. Juni 2014 in Kraft befindlichen Rahmenabkommen.

Handelsabkommen EU-Südkorea

Seit 1. Juli 2011 wird das Handelsabkommen der EU mit Südkorea, das erste Abkommen der EU mit einem Nachhaltigkeitskapitel, vorläufig angewendet. 

Nachdem die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten das Handelsabkommen ratifiziert haben, trat dieses mit 13. Dezember 2015 in Kraft. 

Mit dem Abkommen sind die Zölle auf 98,7% aller gehandelten Produkte, einschließlich Fischerei- und Agrarprodukte, zwischen der EU und Südkorea entfallen und viele nicht-tarifäre Handelshemmnisse z.B. bei Automobile, Pharmazeutika, Elektronik und Chemikalien, beseitigt worden. Auch die Dienstleistungsmärkte wurden sowohl für Unternehmen als auch für Investoren weitgehend geöffnet.

Nachfolgend finden Sie

Ursprungserklärung

Besonders hervorzuheben ist in Hinblick auf den Präferenzverkehre zwischen der EU und Südkorea, dass dieses Abkommen keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorsieht. 

Die Ursprungserklärung ist der alleinige Präferenznachweis. Die Bagatellschwelle liegt wie üblich bei 6.000,-- EUR.

Überschreitet der Wert der präferenzbegünstigten Waren einer Sendung diese Grenze, können nur Ermächtigte Ausführer wirksam eine Ursprungserklärung abgeben. 

Verzeichnis der Europäischen Kommission zu den verschiedenen Abkommen und ihre wesentlichen Bestimmungen über Ursprungserwerb und Kumulierung:

Präferenzmassnahme Ursprungsregel/Kumulierung

Republik Korea (vorläufige Anwendung ab 1.7.2011)

Freihandelsabkommen, ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 1–1426

Protokoll über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (S. 1344)

Bilaterale Kumulierung


Veröffentlichte Informationen über eingerichteten Ausschüsse

Im Rahmen der Transparenz-Initiative der Europäische Kommission werden regelmäßig Informationen über die im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der EU und Südkorea eingerichteten Ausschüsse veröffentlicht:

  • Trade Committee 9th meeting – 29 April 2021: Agenda
  • Committee on Trade and Sustainable Development 7th meeting – 13-14 April 2021: Joint Minutes

Ein Überblick über die bisher veröffentlichen Berichte zu den Ausschüssen findet sich auf der Generaldirektion Handel: "EU-South Korea Free Trade Agreement (FTA) - Meetings and documents"

Rechtsakte Handelsabkommen EU-Südkorea

Weitere relevante Rechtsakte zum Handelsabkommen

Rahmenabkommen EU-Südkorea

Nach zwei Jahren wurden die im Juni 2008 begonnen Verhandlungen der EU mit Südkorea über ein neues Rahmenabkommen erfolgreich abgeschlossen und das Abkommen am 10. Mai 2010 unterzeichnet. Das neue Rahmenabkommen trat am 1. Juni 2014 in Kraft.

Durch dieses neue Rahmenabkommen wird das Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit der EU mit Südkorea, das am 28. Oktober 1996 in Luxemburg unterzeichnet wurde und am 1. April 2001 in Kraft getreten ist, aufgehoben.

Durch das neue Rahmenabkommen verpflichten sich die EU und Südkorea den politischen Dialog zu intensivieren und ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiter zu stärken. Folgende Ziele sollen in Zukunft gemeinsam verfolgt werden:

  • Stärkung des politischen Dialoges und der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen, schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren, und Bekämpfung des Terrorismus sowie Durchführung regelmäßiger politische Dialoge
  • Förderung und Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, insbesondere wirtschaftspolitischer Dialog, und der Zusammenarbeit in allen handels- und investitionsbezogenen Bereiche: Steuern, Zoll, Wettbewerbspolitik, Informationsgesellschaft, Wissenschaft und Technologie, Energie, Verkehr, Seeverkehrspolitik und Verbraucherpolitik.
  • Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen durch Erleichterung von Investitionen und durch Förderung einer besseren gegenseitigen Verständigung
  • Verstärkung der gegenseitige Teilnahmen an den jeweiligen Kooperationsprogrammen
  • Schärfung der Rolle und des Profils der beiden Vertragsparteien in der jeweils anderen Region unter anderem durch Kulturellen Austausch, die Nutzung der Informationstechnologie und Bildung
  • Förderung der Kontakte und Verständigung auf der Ebene der Bürger

Rechtsakte Rahmenabkommen

  • Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (ABl L 20 vom 23. Jänner 2013) 

Weitere relevante Rechtsakte zum Rahmenabkommen

  • Protokoll zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 161 vom 26. Juni 2018)
  • Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 237 vom 20. September 2018)

Stand: 11.01.2022