Handelsabkommen der EU mit China

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sowie Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der geographischen Angaben (GIs) und deren Schutz

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Die Beziehungen der EU zu China, basieren auf dem Abkommen über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahre 1985 und nicht weniger als 22 sektoralen Dialogen. 

Um die Beziehungen weiter zu vertiefen verhandelte die EU ab 2007 über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. 2010 fand die letzte offizielle Verhandlungsrunde statt.

Da China auch ein wichtigstes Bestimmungsland für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU ist, schloss die EU mit China ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der geographischen Angaben und deren Schutz ab, dass am 1. März 2021 in Kraft tritt.

Weiters konnte die EU mit China am 30. Dezember 2020 nach 36 offiziellen Verhandlungsrunden eine politische Einigung über ein umfassendes Investitionsabkommen (Comprehensive Agreement on Investment - CAI) erzielen.

Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der geographischen Angaben und deren Schutz

Am 10. September 2010 ermächtigte der Rat die Europäische Kommission, Verhandlungen mit China über ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben (GIs) und deren Schutz aufzunehmen.
Im Anschluss an den Abschluss der Verhandlungen am 6. November 2019 wurde das Abkommen am 14. September 2020 unterzeichnet.

Es tritt am 1. März 2021 in Kraft.

Mit Inkrafttreten des Abkommens werden jeweils 100 geographische Herkunftsangaben (GIs) geschützt (Österreich: Steirisches Kürbiskernöl).

Vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens wird der Geltungsbereich des Abkommens auf weitere 175 GIs (Österreich: Inländerrum, Jägertee, Tiroler Bergkäse, Tiroler Speck, Vorarlberger Bergkäse) von beiden Seiten ausgeweitet.

China war 2019 das drittgrößte Bestimmungsland für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU, deren Wert sich auf 14,5 Mrd. Euro belief. Weiters ist China der zweitgrößte Absatzmarkt für durch geographische Angaben geschützte Erzeugnisse, zu denen Weine, Spirituosen und andere Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in einem Umfang von 9 % des betreffenden Werts gehören.

Wertmäßig entfallen auf den Markt für EU-Erzeugnisse mit geographischen Angaben etwa 74,8 Mrd. Euro oder 6,8 % der Lebensmittel- und Getränkeerzeugung der EU. Die betreffenden Ausfuhren im Wert von 16,9 Mrd. Euro machen 15,4 % aller Lebensmittel- und Getränkeausfuhren der EU aus.

Rechtsakte EU-China GI-Abkommen

Abkommen

  • Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz (ABl. L 408I vom 4.12.2020)

Weitere Rechtsakte

  • Beschluss (EU) 2020/1111 des Rates vom 20. Juli 2020 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz (ABl. L 244 vom 29.7.2020)
  • Beschluss (EU) 2020/1832 des Rates vom 23. November 2020 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz (ABl. L 408I vom 4.12.2020)
  • Mitteilung über das Inkrafttreten eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz (ABl. L 45 vom 9.2.2021)

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Im Jahr 2004 vereinbarten beide Seiten eine Intensivierung ihrer Beziehungen in Form einer strategischen Partnerschaft. 2005 kam man außerdem überein, Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen zwischen der EU und China aufzunehmen.

Im Jänner 2007 wurden daher Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) aufgenommen.

Das neue Abkommen soll das gesamte Spektrum der bilateralen Beziehungen zu China umfassen, eingeschlossen eine intensivere Zusammenarbeit in politischen Fragen. Das PKA soll auch das Abkommen über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahre 1985 (ABl. L 250 vom 19. September 1985) ersetzen.

Zusätzlich zur Handelskomponente soll das neue Abkommen auch einen übergreifenden Rahmen für die mehr als 20 Sektoren bieten, in denen die EU und China bereits im Dialog mit einander stehen, dazu zählen u.a. die Energiewirtschaft, der Umweltschutz, die Landwirtschaft, der Verkehr, das Zollwesen, das Bildungswesen, die Informationsgesellschaft, Wissenschaft und Technologie sowie die zivile Raumfahrt. Des Weiteren erstreckt sich das neue Abkommen auf andere zentrale Themen wie zukunftsfähige Entwicklung und Migration sowie die weltweiten Probleme Terrorismus und Massenvernichtungswaffen.

Die letzte offizielle Verhandlungsrunde fand 2010 statt.

Stand: 17.02.2021

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