EU - Andorra, Monaco und San Marino

Assoziierungsabkommen

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Die Beziehungen der EU zu Andorra, Monaco und San Marino basieren auf verschiedenen Abkommen, die bestimmte Bereiche des Besitzstands und der Politik der EU abdecken.

Um die Beziehungen der EU zu Andorra, Monaco und San Marino auf eine neue Basis zu stellen, verhandelt die EU seit März 2015 mit diesen Ländern über ein oder mehrere Assoziierungsabkommen.

Die Beziehungen der EU zu Andorra, Monaco und San Marino basieren auf verschiedenen Abkommen, die bestimmte Bereiche des Besitzstands und der Politik der EU abdecken. 

Der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und den drei Ländern wird durch Zollunionsabkommen geregelt. Monaco hat ein solches Abkommen mit Frankreich geschlossen und ist Teil des EU-Zollgebiets, während sowohl San Marino und Andorra ein Zollunionsabkommen mit der EU geschlossen haben. Außerdem bestehen zwischen der EU und allen drei Ländern Währungsabkommen und Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen.

In den Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen zwischen der EU und den EFTA-Ländern vom 14. Dezember 2010 stellt der Rat fest, dass die derzeitigen Beziehungen der EU zu diesen drei Staaten "zwar ausgedehnt, aber fragmentiert " sind, "und große Teile des binnenmarktbezogenen Besitzstands sind nicht in das Recht dieser Staaten aufgenommen worden und gelten daher dort nicht." Es bestehen weiterhin Hindernisse für den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr mit der EU. Dies führt in der Praxis zu Schwierigkeiten sowohl für EU-Bürger und EU-Unternehmen als auch für Bürger und Unternehmen dieser Länder. Aus diesem Grund forderte der Rat eine „Analyse der Möglichkeiten und Modalitäten einer etwaigen schrittweisen Integration dieser Staaten in den Binnenmarkt.“

In ihrer Mitteilung zu den Beziehungen der EU zu dem Fürstentum Andorra, dem Fürstentum Monaco und der Republik San Marino. Optionen für eine engere Integration mit der EU vom 20.11.2012, korrigiert am 11.1.2013, schlägt die Europäische Kommission ein Rahmenassoziierungsabkommen der EU mit jedem einzelnen oder allen drei Ländern als eine der flexibelsten und umfassendsten Lösung vor, die sowohl den Anliegen der drei Länder als auch den Anforderungen der EU Rechnung trägt.

Am 16. Dezember 2014 verabschiedete der Rat einen Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen über ein oder mehrere Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Andorra, Monaco und San Marino.

Die Vereinbarung(en) wird/werden die Teilnahme dieser Länder am EU-Binnenmarkt und die Zusammenarbeit in anderen Politikbereichen ermöglichen. Andorra, Monaco und San Marino werden insbesondere von der deutlichen Reduzierung oder Beseitigung von Handelshemmnissen und der Freizügigkeit von Personen profitieren.

Die Verhandlungen wurden am 19. März 2015 offiziell begonnen.

Stand: 11.01.2022

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