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Handelsabkommen der EU mit Thailand

Handelsabkommen und Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Die Beziehungen der EU mit Thailand basieren auf dem Kooperationsabkommen der EU mit ASEAN von 1980.

Am 7. November 2013 hat die EU mit Thailand über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen paraphiert.

Seit März 2013 verhandelt die EU mit Thailland über ein Handelsabkommen.

Handelsabkommen

Bereits im Dezember 2009 haben die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben. Mit den angestrebten Freihandelsabkommen sollen die derzeit auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken. Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.

Am 6. März 2013 hat die Europäische Kommission offiziell die Verhandlungen mit Thailand aufgenommen.

Das Freihandelsabkommen soll unter anderem Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse, Dienstleistungen und Investitionen, Beschaffungswesen, Schutz geistigen Eigentums, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, Wettbewerbs- und Regulierungsfragen sowie nachhaltige Entwicklung umfassen.

Bisher haben vier Verhandlungsrunden stattgefunden, die letzte im April 2014, seitdem keine weitere.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2017 hat der Rat die Europäische Union ersucht, die Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme der Gespräche über ein Freihandelsabkommen mit Thailand auszuloten.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Am 7. November 2013 hat die EU mit Thailand über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen paraphiert.

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen dient der Stärkung und Diversifizierung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und der Förderung der Zusammenarbeit und des Dialogs in allen Bereichen von gemeinsamen Interessen zwischen der EU und Malaysia. In dem Abkommen finden sich Bestimmungen über die verschiedenen Kooperationsbereiche wie Handel und Investitionen, Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Industriepolitik und KMU, Wissenschaft und Technologie, Bildung und Kultur, Statistik, Informationsgesellschaft, Migration, Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäsche, usw.

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wird auf fünf Jahre geschlossen und kann stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen nicht unterzeichnen bis eine demokratisch gewählte Regierung eingesetzt ist.


Stand: