Handelsabkommen EU-Naher Osten-Golf

Kooperationsabkommen und Freihandelsabkommen der EU mit dem Golfkooperationsrat (Bahrain, Katar, Königreich Saudi-Arabien, Kuwait, Sultanat Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten) sowie Kooperationsabkommen der EU mit dem Irak, dem Iran und Jemen

Lesedauer: 1 Minute

Golfkooperationsrat 

Bahrain, Katar, Königreich Saudi-Arabien, Kuwait, Sultanat Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten

  • Kooperationsabkommen
    • In Kraft seit 1989
  • Freihandelsabkommen
    • Verhandlungen seit 1990

» zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-Naher Osten-Golf - Golfkooperationsrat (GKR)


Irak

  • Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
    • In Kraft seit 1. August 2018

» zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-Naher Osten-Golf - Irak


Jemen

  • Kooperationsabkommen
    • In Kraft seit 1998

» zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-Naher Osten-Golf - Jemen


Hintergrundinformation

Seit 1989 basieren die Beziehungen der EU mit dem Golfkooperationsrat (Bahrain, Katar, Königreich Saudi-Arabien, Kuwait, Sultanat Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten) auf einem Kooperationsabkommen, welches bereits die Einigung auf Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen beinhaltet. Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden.

Mit dem Iran, dem Irak und Jemen hat die EU ebenfalls als Basis für die Zusammenarbeit Kooperationsabkommen verhandelt, wobei nur jenes mit dem Iran bisher noch nicht ausverhandelt wurde und daher bisher nicht angewendet wird.

Stand: 11.01.2022