Technologie - Militärgüter

Wann ist Technologietransfer beschränkt?

Lesedauer: 1 Minute

 

Unter Technologie wird spezifisches technisches Wissen verstanden (insbesondere zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung oder Materialien), das nicht allgemein zugänglich und für diese Zwecke unverzichtbar ist: zB Fertigungsunterlagen, Datenblätter, Formeln, Pläne, Tabellen, beschreibungen, Rezpturen, ....
 
Für Technologietransfer – in körperlicher oder unkörperlicher Form – gelten dieselben Beschränkungen wie für (physische) Waren und Software (VerbotGenehmigungspflicht, Meldepflicht).
 
Eine Ausnahme besteht für sogenannte Minimum-Technologie (zB Handbücher), die für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur einer genehmigungspflichtigen Ware unbedingt notwendig ist, wenn deren Ausfuhr genehmigt wurde; es bedarf keiner gesonderten Genehmigung für die Lieferung der zur Ware gehörenden Minimum-Technologie.
 
Eine Ausfuhr von Technologie liegt zB vor, wenn
  • Technologie auf Papier, CD, Datensticks, Laptop, Server, etc. verkörpert ist und in einen Drittstaat verbracht/weitergeleitet wird
  • Technologie elektronisch übermittelt oder bereitgestellt wird und der Zugriff nicht beschränkt ist (dies gilt auch für Intranet, für eigene Mitarbeiter im Ausland oder für grenzüberschreitende Kooperationen).

Stand: 03.11.2017

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