Blick auf die Skyline von Peking, Hauptstadt von China, mit vielen modernen Gebäuden, ganz links befindet sich das China Central Television Headquarter, die Sendezentrale des staatlichen Fernsehens China.
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China: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 7 Minuten

Export und Import: So geht's

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

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Das Zollgebiet der VR China umfasst das chinesische Hoheitsgebiet. Hongkong, Macau und Taiwan gehören nicht zum Zollgebiet und verfügen über ein separates Außenhandelsregime.

Importbestimmungen

Die chinesischen Importbestimmungen unterscheiden zwischen verbotenen, beschränkten und erlaubten Waren.

Für „erlaubte“ Handelswaren bestehen bis auf wenige Ausnahmen keine Einfuhrlizenzen. Für die wenigen Kategorien, für die Lizenzen erforderlich sind, beschafft üblicherweise der Importeur die Genehmigung. Der Import bestimmter Waren, wie z.B. von Rohstoffen, Agrarprodukten sowie mechanischen und elektrotechnischen Waren, bedarf einer sog. automatischen Importlizenz („automatic import license“), die jedoch leicht zu erhalten ist.

Viele Produkte, nicht nur solche, die aus dem Ausland eingeführt werden, dürfen nur dann in China in den Verkehr gebracht werden, wenn sie über notwendige Zertifizierungen und Zulassungen verfügen. Das gilt vor allem für bestimmte technische Waren („CCC-Zertifizierung“) sowie für sensible Produkte wie Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika. Chinesische Normen weichen in vielen Bereichen von internationalen Standards ab und ändern sich häufig. Eine Überprüfung der relevanten Bestimmungen für die jeweiligen Produkte ist daher unbedingt erforderlich. 

Einige Warengruppen, z.B. Arzneimittel und Kosmetika, unterliegen zudem speziellen industriespezifischen Kennzeichnungspflichten.

Zollbestimmungen

Die VR China hat das "Harmonized Commodity Description and Decoding System" (HS) übernommen. Die ersten 6 Ziffern der Codierung werden weltweit einheitlich verwendet, die Endstellen können jedoch abweichen.

Die Einfuhrzölle teilen sich in den Präferenzzollsatz (MFN, most favoured nations), welcher u.a. auf alle Waren mit Ursprung aus WTO-Mitgliedstaaten erhoben wird, und den allgemeinen zollsatz (GEN). Für Waren mit Ursprung Europäische Union/Österreich findet der MFN-Satz Anwendung. Zollbemessungsgrundlage ist der versicherte Warenwert CIF China Hafen/Flughafen.

Für eingeführte Waren ist innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in China ein Verzollungsantrag zu stellen. Es empfiehlt sich jedoch, alle Dokumente so schnell wie möglich einzureichen, zumal in vielen Häfen oft schon ab dem zehnten Tag zusätzliche Bearbeitungs- und Lagergebühren erhoben werden (die Bearbeitung dauert im Allgemeinen 7 bis 14 Tage). Dem Verzollungsantrag sind Importgenehmigung (sofern aufgrund einer Einfuhrbeschränkung erforderlich), Frachtbrief, Handelsrechnung (zweifach), Packlisten, Einverständniserklärung für eventuelle Kontrollen sowie gegebenenfalls Kaufvertrag, Ursprungszeugnis und Analysezertifikate beizuschließen. Werden Waren nicht innerhalb von drei Monaten dem Zoll gestellt, sieht das Gesetz ihre Beschlagnahmung und Versteigerung vor.

Für Waren, die nur vorübergehend importiert werden, kann ein Antrag auf temporäre Einfuhr gestellt werden. Eine abgabenfreie Einfuhr ist zu folgenden Zwecken möglich:

  • Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Geschäftsbesprechungen oder ähnlichen Anlässen ausgestellt oder verwendet werden.
  • Waren, die für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen oder Wettbewerbe benötigt werden,
  • Ausrüstungsgegenstände für journalistische Tätigkeiten
  • Ausrüstungsgegenstände für wissenschaftliche, erzieherische oder medizinische Zwecke,
  • Transportmittel für die oben genannten Waren
  • Warenmuster
  • Instrumente und Werkzeuge, die zu Aufbau, Testzwecken und zur Fehlersuche benötigt werden
  • Transportbehälter
  • andere Waren, die zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt werden

Für Ausstellungs- und Messewaren, Berufsausrüstung und Muster akzeptiert China ein Carnet ATA. Für alle anderen Fälle muss eine Kaution in Höhe der Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer) hinterlegt werden. Bei zeitgemäßer Ausfuhr der Waren wird diese Kaution wieder retourniert. Die Ausfuhr muss dabei innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Eine Verlängerung auf max. ein Jahr ist i.d.R. möglich.

Für Waren, die zu anderen als den oben genannten Zwecken vorübergehend eingeführt werden, ist der Import unter teilweiser Erhebung der Einfuhrabgaben möglich. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach der Einfuhrdauer. Eine vorübergehende Einfuhr wird in diesem Fall i.d.R. bis zu einer Dauer von 60 Monaten akzeptiert.

Handelsabkommen

China ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und unterhält Freihandelsabkommen mit einigen Ländern, sowie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU.

Sonstige Einfuhrabgaben

Zusätzlich zum Einfuhrzoll wird bei Importen Einfuhrumsatzsteuer erhoben (Bemessungsgrundlage: verzollter Warenwert plus etwaige Verbrauchssteuern). Der Standardsteuersatz für die Mehrwertsteuer (und damit auch die Einfuhrumsatzsteuer) beträgt 13%, der ermäßigte Steuersatz 9% (beispielsweise für Heizgeräte, Klimaanlagen, Bücher, Zeitschriften, Tierfutter, landwirtschaftliche Maschinen).

Muster

Muster, Prospekte und anderes Werbematerial müssen bei der Einfuhr zollamtlich deklariert werden. Nur Muster ohne Geschäftswert können steuerfrei im- und exportiert werden. Für alle Waren mit Zollwert müssen die herkömmlichen Einfuhrabgaben entrichtet werden.

Bei Prospekten und Werbematerialien, die für die VR China bestimmt sind, ist besonders darauf zu achten, dass bei einer bildlichen Darstellung des chinesischen Staatsgebietes die Insel Taiwan in einer Weise eingezeichnet sein muss, aus der ihre "Zugehörigkeit zum Staatsgebiet der VR China" erkennbar oder zumindest nicht auszuschließen ist.

E-Commerce

Beinahe 50% der weltweiten Einzelhandelsumsätze werden über chinesische Plattformen abgewickelt. Dies bezieht sich nicht nur auf den Export chinesischer Produkte nach Übersee, auch der Import qualitativ hochwertiger Waren aus dem Ausland nach China steigt stetig.

Vor allem der Onlineverkauf von Waren über eine Verkaufsplattform, die beim chinesischen Zollamt registrierte ist (Cross-Border-E-Commerce), stellt für viele ausländische Anbieter eine attraktive Möglichkeit dar, Kunden in China zu erreichen und zuverlässig und schnell zu beliefern.

Um die Entwicklung des grenzüberschreitenden E-Commerce zu fördern, hat die chinesische Zollbehörde (GACC) ein spezielles und prägnantes Zollabfertigungsverfahren für grenzüberschreitende Einzelhandelsimportgeschäfte formuliert. Die zugelassenen Produkte für Cross-Border-E-Commerce werden in der „list of imported retail goods for cross-border e-commerce“ angeführt und sind als importierte Waren für den persönlichen Gebrauch zu überwachen. Dafür müssen die Genehmigungs-, Registrierungs- oder Einreichungsanforderungen für die erste Einfuhrlizenz der betreffenden Waren nicht umgesetzt werden. Chinesische Kunden haben somit schnellen, preisgünstigen und sicheren Zugang zu hochwertigen internationalen Produkten. Gefragt ist dabei ein weites Spektrum an Qualitätsprodukten von Lebensmittel und Haushaltswaren, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, Mutter-Kind-Produkten bis hin zu Luxuswaren und High-End Fashion.

Konsumenten können die gelisteten Produkte in den chinesischen Cross-Border-Plattformen bis zu einem gewissen Limit zollfrei und zu einem um 70% vergünstigten Steuersatz (Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuer) erwerben.

Die Verkaufsplattformen bieten in der Regel verschiedene Servicepakete an, die u.a. Lagerung in Zollfreilager (i.d.R. in CBEC-Zonen), Logistikdienstleitungen, Kundenservice, Bezahlservice, etc. enthalten.

Vorschriften für Paketversand

Internationale Postsendungen (Höchstgewicht 20 kg) erfordern eine Zollinhaltserklärung (Englisch, Französisch oder Chinesisch) und eine Angabe des Zollwerts. In der Anschrift ist neben dem Bestimmungsort die Provinz anzugeben. Neben der englischsprachigen sollte unbedingt auch die Adresse in chinesischen Schriftzeichen angebracht werden, um die Zustellung an den adressaten zu gewährleisten.

Für internationale Kuriersendungen (z.B. DHL, Fedex) gelten seit Juli 2010 Bestimmungen, wonach auf den Versandpapieren die Zolltarifnummer der Versandwaren (HS-Code) anzugeben ist. Zudem benötigen sämtliche Im- und Exporte nach und aus China mit Ausnahme von Sendungen für den persönlichen Gebrauch sowie Dokumentensendungen für die Zolldeklaration den Zollregistrierungscode (CR-Nummer) des chinesischen Importeurs bzw. Exporteurs. Die CR-Nummer erhalten chinesische Unternehmen automatisch, sobald sie über eine Import- bzw. Exportlizenz verfügen. Sollte der Importeur/Exporteur keine solche Nummer besitzen, muss der Handel über einen Import- bzw. Exportagenten erfolgen.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Das “Product Quality Law of the PRC“ enthält auch Bestimmungen zur Markierung und Verpackung. Demnach sind für Einzelhandelsartikel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zertifikat über die herstellerinterne Produktqualitätskontrolle
  • Produktbezeichnung sowie Name und Adresse des Herstellers in Chinesisch
  • Hauptinhaltsstoffe, Qualitätskategorie und sonstige Spezifikationen, soweit
  • Produkteigenschaften und Gebrauch es erfordern
  • Produktionsdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum und Verfallsdatum für Produkte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwendet werden müssen
  • Warnhinweis in Chinesisch sowie Transport- und Lagerhinweise in Chinesisch für gefährliche Produkte.

Weiters gelten bestimmte Kennzeichnungspflichten für verschiedene Warenkategorien, wie z.B. Lebensmittel, Kosmetika, Textilien und Medikamente.

Für die Vermarktung bestimmter Waren (Lebensmittel, insbesondere Milch und Milchprodukte, Kosmetika, pharmazeutische Produkte, Pestizide u.a. Chemikalien) in China, die für den chinesischen Endverbraucher bestimmt sind, ist eine Ursprungskennzeichnung erforderlich. Die genauen Vorgaben werden in nationalen Standards und Normen geregelt.

Beim Seetransport ist darauf zu achten, dass die Ware entsprechend seefest verpackt und vor Feuchtigkeit und Hitze geschützt wird. Für Holzverpackungen gilt seit 2006 der internationale IPPC-Standard ISPM 15. Zum Nachweis, dass die Verpackung ISPM-konform ist, muss diese einschlägig gekennzeichnet sein.

Begleitpapiere

Generell müssen Warenlieferungen nach China folgende Begleitpapiere beigeschlossen werden:

  • Handelsrechnung (in der Regel zweifach, mit allen handelsüblichen Angaben, firmenmäßig gezeichnet, auch Kopien müssen einzeln unterschrieben sein. Getrennt anzuführen auf der Rechnung sind FOB-Wert sowie Transport- und Versicherungskosten bis zur chinesischen Grenze).
  • Frachtdokumente (B/L, SMGS, Airwaybill) voller Satz
  • Packliste (möglichst im Original)

Zudem sind u.U. Kaufvertrag, Ursprungszeugnis und Analysezertifikate beizuschließen. Da sich Anforderungen und Regulierungen je nach Warentyp unterscheiden und häufigen Änderungen unterliegen, empfiehlt es sich, zuständige Behörden in China – i.d.R. über den Importeur – vorab zu kontaktieren und das Erfordernis der nötigen Begleitpapiere zu bestätigen.

Restriktionen

Einfuhrverbote werden aus Gründen der Staatssicherheit oder des öffentlichen Interesses, zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen und zum Schutz der Umwelt erlassen. Verboten sind beispielsweise der Import von Waffen, Munition und Explosivstoffen, Falschgeld, „chinafeindlichen“ Dokumenten und Medien sowie Rauschgift. Tetrafluorkohlenstoff, bestimmte Arten von gebrauchten Elektrogeräten und Maschinen sowie Elektroschrott und Festmüll dürfen ebenfalls nicht eingeführt werden. Als „beschränkt“ kategorisierte Waren unterliegen Einfuhrquoten und/oder Importlizenzen.

Eine Liste von in China verbotenen und beschränkten Importwaren finden Sie auf der Homepage der General Administration of Customs.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Die AußenwirtschaftsCenter in Peking, Guangzhou, Hongkong, Shanghai und Chengdu helfen Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 07.02.2023