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Estland: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Tipp!
Ihre Guides in neue Märkte: Das Exporthandbuch und das Importhandbuch der Wirtschaftskammer Tirol fassen zusammen, was Sie in der Praxis beachten müssen.

Importbestimmungen

Seit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 kommt in Estland das EU-Außenhandelsregime zu Gänze zur Anwendung. Für den Waren- und Dienstleistungsverkehr Estlands mit Drittländern gelten die Importbestimmungen der Europäischen Union. Bei der Einfuhr aus anderen EU-Mitgliedsländern gilt der Grundsatz des zollfreien Verkehrs im Binnenmarkt.  

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des estnischen Steuer- und Zollamtes.

Tipp!

Aktuelle Export- und Importzahlen finden Sie am WKÖ-Exportradar. Sie suchen bestimmte Daten? Wir bieten auch individuelle Analysen

Zollbestimmungen

Die Höhe verschiedener Zollgebühren ist in Estland, genauso wie in den anderen EU Mitgliedstaaten, durch die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften geregelt. Auf innergemeinschaftliche Lieferungen werden keine Zölle erhoben.

Für Einfuhren aus Drittländern ist der EU-Außenzoll gemäß dem gemeinsamen Tarif der Europäischen Gemeinschaft TARIC anzuwenden.

Für eine vorübergehende Einfuhr von Nicht-EU-Waren kann in Estland das Carnet ATA verwendet werden. Nähere Informationen

Sonstige Einfuhrabgaben

Neben dem Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer (MWSt-Normalsatz in Estland: 20%) ist bei verbrauchssteuerpflichtigen Produkten die Verbrauchssteuer zu entrichten. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Riga.

Muster

Werden die Warenmuster aus einem EU-Land eingeführt, dürfen diese grundsätzlich frei zirkulieren und es fallen keine Abgaben an. Werden die Muster verkauft/gekauft, wird die Steuerentrichtung vom estnischen Steueramt entsprechend kontrolliert. (Value-Added Tax Act, § 4 lg.2_6)

E-Commerce

E-Commerce ist eine Art des Handels, bei der ein Unternehmer Waren oder Dienstleistungen in einer elektronischen Umgebung anbietet und Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden auf elektronischem Wege gleichzeitig geschlossen werden, ohne sich am selben Ort zu befinden (der Vertrag wird im Fernabsatz geschlossen).

Seit 1. Juli 2021 gilt in Estland die Mehrwertsteuerrichtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.

Die Steuerpflicht für die Lieferungen im E-Commerce wird durch OSS-(One Stop Shop)-Verfahren behandelt und es werden die im Bestimmungsland Estland geltenden Mehrwertsteuersätze (Normalsteuersatz 20% oder ermäßigte Steuersätze 0% und 9%) berücksichtigt.

Paketversand

Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Pakete, die von außerhalb der Europäischen Union ankommen – sowohl Einkäufe in einem Online-Shop als auch Geschenke, die von einer anderen Privatperson erhalten werden – unabhängig von ihrem Wert deklariert werden.

Nähere Informationen zur Deklaration von Paketsendungen finden Sie auf der Seite des estnischen Steuer-und Zollamtes.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Die genaue Beschreibung der Verpackung sollte in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Damit der Kunde die Verpackungsgebühren laut Gesetz zur Verpackungssteuer berechnen und an den Staat abführen kann, ist auf Versanddokumenten das Material aller verwendeten Verpackungen anzugeben.  

Die Kennzeichnung der Ware muss gut sichtbar und verständlich sein und die Sicherheit oder Unbedenklichkeit sowie die Qualität der Ware objektiv widerspiegeln. Nähere Informationen dazu enthält das estnische Verpackungsgesetz.

Für bestimmte Warengruppen (wie Lebensmittel, Arzneimittel, Chemikalien, Textilprodukte, Spielzeug, Elektrogeräte u.a.) gibt es Sonderregelungen, es gelten besondere Anforderungen.

Laut geltenden Kennzeichnungsvorschriften muss das Ursprungsland der Ware nur dann angegeben werden, wenn es sich beim Ursprungsland um einen Drittstaat (Nicht-EU-Land) handelt. Somit ist der Ursprungsvermerk "Made in Austria" für Waren mit österreichischem Ursprung nicht notwendig.

Begleitpapiere

Für den internationalen Warenverkehr innerhalb der EU können folgende Begleitdokumente relevant sein: Handelsrechnung; Frachtbrief; Packliste; für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren die für diesen Warenverkehr relevanten Begleitdokumente im EMCS.

Estnische Handelsrechnungen müssen hinsichtlich Layout und Inhalt den Anforderungen an MWSt-Rechnungen gemäß EU-MWSt-Richtlinie entsprechen.

Restriktionen

Als EU-Land gilt für Estland das Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes.

Auch verbrauchsteuerpflichtige Waren dürfen im EU-Raum für den privaten Gebrauch abgabenfrei mitgebracht werden, bei der Einfuhr z.B. von Zigaretten und Alkohol im Reisegepäck sind jedoch die erlaubten Mengen zu beachten.

Einige Waren wie Arzneimittel (besonders jene, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe enthalten), Antiquitäten und Kulturgüter, bestimmte Pflanzen, Waffen, Explosivstoffe oder pornographische Materialien unterliegen in Estland Genehmigungspflichten oder Verboten. Weitere Informationen

Bei der Einreise oder Ausreise innerhalb der EU sind mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls anzuzeigen. Das estnische Zollamt hat dafür eine elektronische Deklaration vorgesehen.

Tipp!

Wissenswertes zu innergemeinschaftlichem Warenverkehr, Warenursprung und Zoll haben wir für Sie im Außenwirtschafts- und Zollrecht zusammengefasst.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung.
Das AußenwirtschaftsCenter Riga hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter

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