Nach Indien exportieren / aus Indien importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Indien.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Vorschriften für Versand per Post
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Importbestimmungen
Das strenge Importlizenzsystem wurde graduell gelockert. Die indische Regierung hat jedoch eine Reihe von nicht-tarifären Maßnahmen (z.B. Zertifizierungspflicht beim indischen Normungsinstitut BIS, Kennzeichnungsvorschriften, Gesundheitszeugnisse, etc.) eingeführt, um Importe zu beschränken.
Für weitere diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter New Delhi.
Zollbestimmungen
Der Zolltarif (Customs Tariff Act 1975) basiert grundsätzlich auf der Brüsseler Nomenklatur (Harmonisiertes System, unterscheidet sich aber in manchen Bereichen). Mit Einführung der GST im Juli 2017 hat sich auch das Zollsystem verändert. Eine Reihe von Zöllen wurde abgeschafft und wird nun als IGST eingehoben. Wenn zwischen dem Exportland und Indien nicht anders ausverhandelt, so beträgt der Standardzoll bei der Einfuhr 10% des Warenwertes plus 3% Bildungssteuer. Hinzu kommt, wie bereits erwähnt, der jeweilige IGST Steuersatz plus 3% Bildungssteuer. Für einige Schad- und Luxusgüter wie Autos oder Tabakprodukte kann noch eine sogenannte GST Compensation Cess fällig werden, die bis zu 15% des Warenwertes ausmachen kann.
Präferenzzölle gibt es im Rahmen von Freihandelsabkommen mit den Nachbarstaaten und einigen wenigen anderen Ländern.
Ein Freihandelsabkommen mit der EU ist derzeit in Verhandlung. Im Rahmen der strategischen Partnerschaft EU – Indien erfolgte Ende Juni 2007 in Brüssel der offizielle Verhandlungsstart. Die Verhandlungen sind prinzipiell weit fortgeschritten und durchliefen eine sehr intensive Phase. Nunmehr wird aber seit geraumer Zeit kein Durchbruch bei den noch offenen Kapiteln (z.B. KFZ-Industrie, Alkohol, Bankensektor, Landwirtschaft) erreicht und damit ist ein Abschluss derzeit nicht absehbar. Auch für die neue indische Regierung scheint der Abschluss des Freihandelsabkommens nicht als oberste Priorität zu fungieren. Ende März 2016 hat endlich wieder ein EU-Indien Gipfel in Brüssel stattgefunden, jedoch kam es zu keinen wesentlichen Fortschritten. . Im Oktober 2017 gab es wieder einen EU- Indien Gipfel in New Delhi, dessen Grundstimmung als positiv zu werten ist, jedoch ist in der Sache des Freihandelsabkommens kein wesentliches Vorankommen zu verzeichnen.
Sonstige Einfuhrabgaben
Einfuhr und zollrechtliche Fragen erfordern sind oftmals sehr komplex. Das AußenwirtschaftsCenter New Delhi hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.
Muster
Kommerzielle Muster bis 1.000 US-Dollar können innerhalb eines Kalenderjahres zollfrei importiert werden. Alle weiteren Mustersendungen werden verzollt, obwohl Indien Vertragsstaat des „Internationalen Abkommens zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial“ vom November 1952 ist.
Die zollfreie Einfuhr mit Carnet-ATA-Verfahren ist in Indien für Messegut, Demonstrationsgeräte und Filmausrüstung für Firmen möglich. Das Carnet-ATA wird von der (Federation of Indian Chambers of Commerce and Industry (FICCI)) garantiert.
Die Waren dürfen ausschließlich über die Zollämter Mumbai, New Delhi, Kolkata, Chennai, Hyderabad, Bangalore und Chennai importiert werden. Für Postsendungen ist das Carnet-ATA nicht anwendbar.
Vorschriften für Versand per Post
Geschenksendungen sind regulär zu verzollen und nicht lizenzpflichtig.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Angaben über Ursprungsland und Hersteller werden empfohlen. Auf Packstücken muss ferner auf zwei Seiten das Bruttogewicht angeben sein. Für Lebensmittel gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften, worüber das AußenwirtschaftsCenter Auskunft erteilt. Über Erfordernisse u.a. der Preisauszeichnung von Konsumgütern schon vor dem Import sollte Rücksprache mit dem indischen Importeur gehalten werden.
Für weitere diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter New Delhi.
Begleitpapiere
- Handelsrechnung
- 3-fach, in englischer Sprache, mit allen handelsüblichen Angaben (Ursprungsland, falls notwendig Importlizenznummer, Verkaufspreis, genaue Warenbezeichnung und CIF-Wert); eine 8-stellige ZTN-Angabe, mit Beschreibung, erleichtert die Zollberechnung.
- Klausel
- "We certify and swear that the goods are manufactured in the Federal Republic of Austria and the present invoice contains a true and correct account."
Diese Klausel muss mit Stempel und Unterschrift ordnungsgemäß unterfertigt sein.
- "We certify and swear that the goods are manufactured in the Federal Republic of Austria and the present invoice contains a true and correct account."
- Ursprungszeugnis (dreifach)
- Ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, erleichtert jedoch die Zollabfertigung.
- Konnossemente
- bedürfen keiner Beglaubigung. Order-Konnossemente sind zugelassen, jedoch mit der Angabe der Kontaktadresse zu versehen.
- Inspektionszertifikate
- Für Exporte nach Indien generell nicht notwendig. Ausnahme: Lebensmittel & Getränke. Hier sind je nach Produktart eventuell Untersuchungen von anerkannten Prüfstellen beizulegen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter New Delhi.
- Packliste
- Erforderlich, falls eine Sendung aus mehreren Packstücken unterschiedlichen Inhalts besteht. Angabe von Marke, Nummer, Art, Gewicht und Inhalt jedes einzelnen Packstückes.
Restriktionen
Zollrechtliche Einschränkungen und Non-Tarif Barriers bestehen vor allem für Waren, in der Lebensmittelbranche und bei Agrarerzeugnissen, wie z.B. Pflanzen, Früchte, Kerne; diese müssen den indischen Food Safety Standards entsprechen. Außerdem gibt es überdurchschnittlich hohe Importzölle für Alkohol. Einzelne pharmazeutsiche Erzeugnisse können auch betroffen sein. Gerne hilft Ihnen das AußenwirtschaftsCenter New Delhi bei der Abklärung.
Artenschutz
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung Natur- und Artenschutz, T +43(1)711 00 - 611402, W www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich.
Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter New Delhi hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.